Das Regierungspräsidium Tübingen stellt klar, dass der Lieferverkehr in die und aus der Innenstadt ausdrücklich von einem Durchfahrtsverbot ausgenommen ist. Die Maßnahme „LKW-Durchfahrtsverbot auf innerstädtischen Strecken (LKW-Verbot Lieferverkehr Innenstadt frei)“ in der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans Reutlingen betrifft nur den LKW-Durchfahrtsverkehr mit Tonnagen größer als 3,5 Tonnen auf bestimmten innerstädtischen Strecken.
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