Die Verordnung über Fertigpackungen gibt Herstellern vor, welche Menge in jeder Verpackung enthalten sein muss und wie die Kennzeichnung zu erfolgen hat. Doch nicht jede Packung enthält die vorgegebene Menge. Bei Überprüfung durch die am Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Eichbehörde entsprachen mehr als ein Drittel der Verpackungen nicht den Vorgaben.
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