Wie bereits in der Pressemitteilung vom 07. März 2018 mitgeteilt, muss das Land Baden-Württemberg die im Jahr 2007 von der Europäischen Kommission festgelegten Fauna-Flora-Habitat-Gebiete („FFH-Gebiete“) durch Verordnungen förmlich ausweisen. Das hierzu erforderliche Verfahren ist landesweit abgestimmt und läuft parallel bei allen vier Regierungspräsidien. Im Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Tübingen liegen 56 FFH-Gebiete, die nun über eine Sammelverordnung ausgewiesen werden sollen.
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