Das Regierungspräsidium Tübingen hat mit Planfeststellungsbeschluss vom 22. Oktober 2018 den Plan für den Ausbau der Landesstraße L 259 zwischen Rißtissen und der Kreisgrenze Biberach festgestellt. Durch diesen Beschluss kommt nun ein langjähriges Verfahren, welches von einigen Planänderungen geprägt war, zu einem erfolgreichen Abschluss.
In dem Planfeststellungsbeschluss ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen, Forderungen und Anregungen entschieden worden.Der Planfeststellungsbeschluss wird dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, zugestellt. Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt.
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