Die Freie Schule Allgäu e.V. hat nach Auskunft des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg Beschwerde gegen die im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen eingelegt, wonach die Entscheidung des Regierungspräsidiums Tübingen, die Genehmigung zum Betrieb dieser privaten Ersatzschule zu widerrufen, rechtmäßig war. Gestern (30. Oktober 2018) hat der VGH Baden-Württemberg gegenüber dem Regierungspräsidium Tübingen angeregt, bis zu seiner Entscheidung über diese Beschwerde von Vollzugsmaßnahmen abzusehen.
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