Ein zuverlässiger Hochwasserschutz erfordert eine regelmäßige Überprüfung. Nur so können mögliche Problem- oder Gefahrenstellen in und an der Starzel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Der beim Regierungspräsidium Tübingen angesiedelte Landesbetrieb Gewässer führt am 30. März 2020 zusammen mit dem Landratsamt Zollernalbkreis eine Gewässerschau durch. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Gewässer werden am Montag, 30. März das Starzelufer auf dem Gemeindegebiet der Ortschaften Rangendingen, Höfendorf, Hirrlingen sowie Bietenhausen begehen. Sie dokumentieren und veranlassen die Beseitigung möglicher Gefahrenquellen wie Ablagerungen von Holz, Kompost oder anderem losen Material, das bei Hochwasser mitgerissen werden könnte. Daneben liegt ihr Fokus auch auf wassergefährdenden Stoffen, welche die ökologische Funktion der Starzel beeinträchtigen könnten. Außerdem werden Anlagen erfasst, die im Überschwemmungsgebiet illegal errichtet wurden.Zur ordnungsgemäßen Durchführung kann es notwendig sein, Privatgrundstücke zu betreten. Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Anwohner bzw. Anlieger daher um Verständnis.Hintergrundinformation:Der Landesbetrieb Gewässer ist als Träger der Unterhaltungslast gesetzlich dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Gewässerschau an der Starzel durchzuführen (§ 32 Absatz 6 Wassergesetz Baden-Württemberg).Gemäß § 101 Wasserhaushaltsgesetz ist der Träger der Unterhaltungslast auch dazu berechtigt, Grundstücke am Gewässer sowie Anlagen am Gewässer zu betreten. Hinweis für die Redaktionen:Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Frau Rochner, Pressesprecherin, Telefon: 07071/757-3131, gerne zur Verfügung.
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