Auf Antrag der DB Netz AG führt das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Stuttgart, für den Planfeststellungsabschnitt 10 (PFA 10) (Aichstetten – Leutkirch) der Ausbaustrecke 48 (ABS 48: München–Lindau–Grenze D/A) ein Planfeststellungsverfahren durch. Im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes hat das Regierungspräsidium Tübingen als zuständige Anhörungs- und Erörterungsbehörde nun das Anhörungsverfahren eingeleitet. Von Montag, 15. Februar, bis einschließlich Montag, 14. März 2016, werden der Plan und die Unterlagen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit in den Rathäusern von Aichstetten, Leutkirch und Kißlegg zur Einsicht ausgelegt. In der Gemeinde Aitrach ist im vorliegenden PFA 10 lediglich ein privates Grundstück betroffen, dessen Eigentümer durch das Regierungspräsidium Tübingen direkt angehört wird; eine Auslegung der Unterlagen in Aitrach erfolgt daher nicht. In der Gemeinde Kißlegg sind im vorliegenden PFA 10 nur zwei landeseigene Grundstücke im Arrisrieder Moos betroffen, auf denen Wiedervernässungsmaßnahmen zur landschaftspflegerischen Kompensation vorgesehen sind.
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