Das Verwaltungsgericht Sigmaringen lehnt den Antrag der Deutschen Umwelthilfe auf Androhung eines Zwangsgeldes ab. Das Regierungspräsidium Tübingen komme dem Auftrag des Verwaltungsgerichts Sigmaringen nach. „Der Beschluss ist der Erfolg einer systematischen und mit mehr Ressourcen ausgestatteten Luftreinhaltepolitik des Landes und auch ein Erfolg der guten Zusammenarbeit mit der Stadt Reutlingen“, kommentiert Minister Hermann. „Er ist uns ein Ansporn den eingeschlagenen Weg konsequent und im Zeitplan weiter zu beschreiten.“
Regierungspräsident Klaus Tappeser: „Das Gericht erkennt an, dass das Land mit einem klug aufgesetzten Fortschreibungsprozess inklusive Bürgerbeteiligung an einer schnellstmöglichen Einhaltung der Immissionsgrenzwerte arbeitet.“
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