Die geringe Zahl an Flüchtlingen, die derzeit im Regierungsbezirk Tübingen in der Erstunterbringung untergebracht sind, haben zu den Überlegungen geführt, freie Unterbringungsmöglichkeiten wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen. Momenten sind im Regierungsbezirk Tübingen unter 1.000 Flüchtlinge in der Erstunterbringung untergebracht. Allein im Regierungsbezirk Tübingen gibt es danach etwa 6.000 freie Plätze. Aus diesem Grund hat es erste Überlegungen gegeben, die jetzt fertig werdende Erstaufnahmeeinrichtung in Tübingen der unteren Aufnahmebehörde (Landratsamt) für die vorläufige Unterbringung zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen der weiteren Ausführungsplanungen hat sich dabei ergeben, dass aufgrund der unterschiedlichen Nutzung umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich sind. Gesamtbaukosten von geschätzten 500.000 Euro lassen eine angedachte Umnutzung unwirtschaftlich erscheinen. Die Lenkungsgruppe Flüchtlinge hat daher entschieden, von den Plänen der Nutzung als vorläufige Unterbringung Abstand zu nehmen. In den kommenden Wochen soll daher die Einrichtung wie geplant fertiggestellt werden. Wir werden sodann im Rahmen einer Gesamtkonzeption entscheiden, aus welchen Erstaufnahmeeinrichtungen innerhalb des Bezirks sowie Bezirksübergreifend Flüchtlinge in die Erstaufnahmeeinrichtung Tübingen verlegt werden können. Hierbei wird die Frage der vorhandenen Infrastruktur sowie die Güte der Einrichtung eine Rolle spielen.
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