Das Regierungspräsidium Tübingen hat nach einer umfassenden und eingehenden Prüfung über die von Nachkommen des Stifters Graf Ferdinand von Zeppelin gestellten Anträge zur Wiedereinsetzung der 1947 aufgehobenen rechtsfähigen Zeppelin-Stiftung entschieden und diese Anträge abgelehnt.
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