Das Regierungspräsidium Tübingen hat heute (10.05.2017) den von der Vorhabenträgerin erhobenen Widerspruch gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamts Reutlingen zu fünf in der Umgebung von Schloss Lichtenstein geplanten Windenergieanlagen als zurückgewiesen. Seine ablehnende Entscheidung stützt das Regierungspräsidium auf denkmalschutzrechtliche Gründe und die insoweit herausragende Bedeutung von Schloss Lichtenstein.
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