Am 28. September 2017 hat das Regierungspräsidium Tübingen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau der neuen Haltepunkte Tübingen-Neckaraue und Tübingen-Güterbahnhof erlassen. Dieser ist der letzte der insgesamt sechs Planfeststellungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums zum Modul 1 der Regionalstadtbahn Neckar-Alb. Damit liegt nun insgesamt das Baurecht für die Elektrifizierung und den teilweise zweigleisigen Ausbau der Strecke von Herrenberg über Tübingen und Reutlingen nach Bad Urach einschließlich der Errichtung neuer Haltepunkte in Reutlingen und Tübingen vor.
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