B 30 Erkundungsbohrungen
Das Regierungspräsidium Tübingen führt im Bereich der geplanten Aus-/Neubaustrecke der B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach geologische Bohrungen in Form von Kleinbohrungen (Durchmesser max. 80 mm) zur Baugrunderkundung durch.
Kontakt
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 42
Frau M. Sc. Anja Glatz
07071 757-3616
Anja.Glatz@rpt.bwl.de
Lagepläne mit Untersuchungspunkten
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Lagepläne zum Download
als PDF
Titel | Dateityp | Größe |
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Lageplan Südost | 4 MB | |
Lageplan Südwest | 4 MB | |
Lageplan Nord | 4 MB |
als JPG
Titel | Dateityp | Größe |
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Lageplan Südost | jpg | 3 MB |
Lageplan Südwest | jpg | 3 MB |
Lageplan Nord | jpg | 3 MB |
Bitte beachten Sie
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Grundstückseigentümer um Verständnis und macht darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet sind, die notwendigen Arbeiten auf ihren Grundstücken gem. § 16a Bundesfernstraßengesetz zu dulden. Auch dürfen vorhandene Markierungszeichen nicht beseitigt oder beschädigt werden.
Das Regierungspräsidium Tübingen sowie die ausführenden Firmen sind bemüht, Flurschäden zu vermeiden. Auf die örtlichen Verhältnisse und den vorhandenen Aufwuchs wird Rücksicht genommen. Für evtl. Schäden, welche durch die Arbeiten auf den Grundstücken entstehen, kann eine angemessene Entschädigung geltend gemacht werden. Entschädigungsansprüche sind an das Regierungspräsidium Tübingen, abteilung4@rpt.bwl.de, zu richten.