B 30 Erkundungsbohrungen

Das Regierungspräsidium Tübingen führt im Bereich der geplanten Aus-/Neubaustrecke der B 30 zwischen Friedrichshafen und Ravensburg/Eschach geologische Bohrungen in Form von Kleinbohrungen (Durchmesser max. 80 mm) zur Baugrunderkundung durch. 

Zeitraum der Bohrarbeiten

Ab 13. März 2023 bis voraussichtlich Anfang April 2023

 

Kontakt

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 42
Frau M. Sc. Anja Glatz
07071 757-3616
Anja.Glatz@rpt.bwl.de

Lagepläne mit Untersuchungspunkten

zum Vergrößern anklicken

Lagepläne zum Download

als PDF

TitelDateitypGröße
Lageplan Südost pdf 4 MB
Lageplan Südwest pdf 4 MB
Lageplan Nord pdf 4 MB

als JPG

TitelDateitypGröße
Lageplan Südost jpg 3 MB
Lageplan Südwest jpg 3 MB
Lageplan Nord jpg 3 MB

Bitte beachten Sie

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Grundstückseigentümer um Verständnis und macht darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet sind, die notwendigen Arbeiten auf ihren Grundstücken gem. § 16a Bundesfernstraßengesetz zu dulden. Auch dürfen vorhandene Markierungszeichen nicht beseitigt oder beschädigt werden.

Das Regierungspräsidium Tübingen sowie die ausführenden Firmen sind bemüht, Flurschäden zu vermeiden. Auf die örtlichen Verhältnisse und den vorhandenen Aufwuchs wird Rücksicht genommen. Für evtl. Schäden, welche durch die Arbeiten auf den Grundstücken entstehen, kann eine angemessene Entschädigung geltend gemacht werden. Entschädigungsansprüche sind an das Regierungspräsidium Tübingen, abteilung4@rpt.bwl.de, zu richten.