B 31 Überlingen/West - Überlingen/Ost

IM BAU
Übersichtsplan

Rund um das Projekt
Der Neubau der B 31 neu zwischen Stockach und Überlingen ist Bestandteil der Netzkonzeption zur Neuordnung des klassifizierten Straßennetzes am nördlichen Bodenseeufer. Ziel dieser Konzeption ist es, die Verkehrsströme auf den Hauptachsen der B 30 neu und der B 31/B 31 neu zu bündeln. Der Teilabschnitt II B umfasst die Fortführung des fertiggestellten Abschnitts der B 31 vom Bereich des Anschlusses der K 7786 bis zum Anschluss der B 31 alt östlich von Überlingen. Dazu gehören die höhenfreien Kreuzungen mit den untergeordneten Straßen und Wegen und die planfreien Anschlüsse der L 195/Owinger Straße bei Kogenbach, der L 200 beim Gewerbegebiet Oberried und der B 31 alt beim Wohngebiet Burgberg. Bestandteile der Planung sind auch Teilrückbauten, sowohl im Zuge der B 31 alt wie auch am bestehenden Anschluss B 31 alt/B 31 vom Bereich des Anschlusses der K 7786 südlich von Aufkirch. Die Herstellung von Lärmschutz- und Immissionsschutzwällen, Geländemodellierungen und landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen runden die Maßnahme ab.
Der Streckenabschnitt verläuft im Wesentlichen im Zuge der B 31 vom Bereich des Anschlusses der K 7772 bis Kogenbach und von dort entlang der Trasse der bestehenden L 195 über den Anschluss der L 200 (Lippertsreuter Straße) bis zur B 31 alt am Burgberg. Die Länge des Bauabschnitts beträgt ca. 4,5 km. Die Anschlussstrecken sind ca. 1 km lang. Für die durchgehende B 31 neu wurde wie im bereits hergestellten Abschnitt ein einbahnig, dreistreifiger Querschnitt (RQ 15,5) mit 11,50 m befestigter Fahrbahnbreite gewählt. Im Bereich zwischen den beiden planfreien Anschlussstellen mit der L 195 und der L 200 ist wegen der Verflechtungsvorgänge ein zweibahniger Sonderquerschnitt erforderlich. Die Anschlussstrecken erhalten jeweils Querschnitte in Anlehnung an den Bestand.
Der aktuelle Bauabschnitt der B 31 neu wurde im Bedarfsplan 2004 für die Bundesfernstraßen als „Maßnahme des vordringlichen Bedarfs“ ausgewiesen. Im aktuellen Bedarfsplan 2016 ist die Maßnahme unter „laufende und fest disponierte Projekte“ eingruppiert. Die Gesamtkosten von ca. 34,4 Mio. Euro werden von der Bundesrepublik Deutschland unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg und der Stadt Überlingen getragen.
Der Bau der „B 31 neu, Stockach-Überlingen, Bauabschnitt II B“ stimmt mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung überein und steht im Einklang mit dem Bodenseeuferplan. Angestrebt wird hierbei eine weitere Steigerung des Erholungswerts des Bodenseeufers. Die Verkehrsbelastungen am Bodenseeufer sollen verringert und die Siedlungsbereiche durch eine seeabgewandte Kraftfahrstraße im Zuge der B 31 n entlastet werden. Zusätzlich kann mit der neuen Straße auch eine wirksame Verkehrsentlastung im nachgeordneten Straßennetz erreicht werden. Der Gefahrgutverkehr kann dann auf die B 31 neu verlagert werden.
Bei der Planung wurde besonderer Wert auf den Lärmschutz gelegt, indem die Straße weitgehend in Einschnitten geführt wird. Die daraus entstehenden Überschussmassen werden zusätzlich zur Minderung der Immissionen als Lärmschutz- und Immissionsschutzwälle entlang der Strecke vorgesehen. Dies dient ebenso zur besseren Einbindung der Strecke in die vorhandene Naturlandschaft. Zur Behandlung des Straßenoberflächenwassers waren auf den Bestandsstrecken waren keine baulichen Anlagen vorhanden. Mit der B 31 neu werden entsprechende Behandlungsanlagen realisiert. Mit dem umfassenden Maßnahmenkonzept des landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) werden zum einen die als Folge der Planung zu erwartenden Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft reduziert, zum anderen die notwendigen Eingriffe kompensiert, so dass die naturschutzrechtlich erforderliche Bewältigung der Eingriffsfolgen gewährleistet ist.
August 2019 | Baubeginn der Erd- und Straßenbauarbeiten am Anschluss Burgberg (B 31 neu/ B 31 alt) |
Juli 2019 | Verkehrsfreigabe der B 31 neu zwiswchen Abigknoten (B 31 neu/L 200) und dem Bauende |
Juni 2018 | Baubeginn der Erd- und Straßenbauarbeiten an der B 31 neu zwischen Abigknoten und dem Bauende |
Juni 2018 | Verkehrsfreigabe der B 31 neu zwischen Tierheimkreuzung |
August 2017 | Baubeginn weiterer Bauwerke i. Z. d. Trasse B 31n (Ausbauende bis L 200) |
Juni 2017 | Fertigstellung Überführung L 195 |
April 2017 | Baubeginn Straßenbauarbeiten Trasse B 31n |
August 2016 | Baubeginn Anschluss B 31n/L 195 |
Juli 2016 | Fertigstellung BW 5 |
26.10.2015 | Feierlicher Spatenstich |
Juni 2012 | Einordnung der Maßnahme in der Priorisierung des Landes in Gruppe 2 - angestrebter Baubeginn 2015/2016 |
22.07.2010 | Der Planfeststellungsbeschluss ist bestandskräftig |
16.02.2009 | Erlass des Planfeststellungsbeschlusses |
14.07.2008 | Erörterung der Einwendungen |
Sommer 2007 | Auslegung der Pläne |
2003 | Einleitung des Planfeststellungsverfahren für den Bauabschnitt II B |
2002 | Antrag auf Linienbestimmung nach § 16 FStrG |
1980 | Grundsätzliche Entscheidung zum Bau der B 31 |
Bauablauf
Pläne und Unterlagen auf einen Klick
Titel | Dateityp | Größe |
---|---|---|
Baustellendokumentation 2015–2017 | 2 MB | |
Detailplan | 11 MB | |
Faltblatt | 18 MB |