B 27 Erkundungsbohrungen
Lagepläne mit geplanten Untersuchungspunkten zur Einsicht
Das Regierungspräsidium Tübingen führt im Bereich der geplanten Aus- und Neubaustrecke der B 27, zwischen Bodelshausen und Nehren, geologische Bohrungen zur Baugrunderkundung durch.
Kontakt
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 42
Herr Dipl. Geologe Dr. Dominik Eckert
07071 757-3608
Dominik.Eckert@rpt.bwl.de
Lagepläne mit Untersuchungspunkten
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Lagepläne zum Download
als PDF
Titel | Dateityp | Größe |
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Lageplan Süd | 6 MB | |
Lageplan Nord | 6 MB |
als JPG
Titel | Dateityp | Größe |
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Lageplan Süd | jpg | 2 MB |
Lageplan Nord | jpg | 2 MB |
Bitte beachten Sie
Das Regierungspräsidium Tübingen bittet die Grundstückseigentümer um Verständnis und macht darauf aufmerksam, dass sie verpflichtet sind, die notwendigen Arbeiten auf ihren Grundstücken gem. § 16a Bundesfernstraßengesetz zu dulden. Auch dürfen vorhandene Markierungszeichen nicht beseitigt oder beschädigt werden.
Das Regierungspräsidium Tübingen sowie die ausführenden Firmen sind bemüht, Flurschäden zu vermeiden. Auf die örtlichen Verhältnisse und den vorhandenen Aufwuchs wird Rücksicht genommen. Für evtl. Schäden, welche durch die Arbeiten auf den Grundstücken entstehen, kann eine angemessene Entschädigung geltend gemacht werden. Entschädigungsansprüche sind an das Regierungspräsidium Tübingen, abteilung4@rpt.bwl.de, zu richten.