Ackerwildkräuter

In Baden-Württemberg gibt es circa 220 Ackerwildkrautarten. Viele Ackerwildkräuter sind heute stark gefährdet und stehen auf der Roten Liste (siehe Bilder). Ihr Rückgang ist vor allem auf die Veränderungen in der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zurückzuführen – unter anderem durch den flächendeckenden Einsatz von Herbiziden, die Reinigung von Saatgut, schnelle Bodenbearbeitung nach der Ernte und hohe Bestandsdichten der Kulturpflanzen. 

 

Ackerwildkraut-Meisterschaft 2025

In diesem Jahr findet die Ackerwildkraut-Meisterschaft des Landes Baden-Würrtemberg in den Landkreisen Tübingen und Zollernalb statt – eine Auszeichung für Landwirtinnen und Landwirte, die ihre Äcker so bewirtschaften, dass sie sowohl den Reichtum an Ackerwildkräutern bewahren als auch erfolgreich Getreide anbauen. Eine Anmeldung ist bis zum 20. Mai möglich. Alle wichtigen Informationen zur Anmeldung finden Siehier

Artenreiche Äcker

Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Vertragsnaturschutzes den Erhalt artenreicher Ackerbegleitflora – sogenannter Segetalgesellschaften. Die Grundlage bildet die Landschaftspflege-Richtlinie (LPR). Gefördert werden Ackerflächen mit extensiver Bewirtschaftung. Zum Einsatz kommen unter anderem alte und robuste Feldfruchtsorten:

  • Winterfrüchte: Roggen, Weizen, Dinkel, Emmer, Einkorn, Triticale

  • Sommerfrüchte: Hafer, Gerste, Buchweizen, Ackerbohne

Auf den Einsatz von Herbiziden und Pestiziden wird vollständig verzichtet. Zur Regulierung der Ackerwildkräuter dienen mechanische Bodenbearbeitung, einjähriger Kleeanbau und eine ausgewogene Fruchtfolge. Späte Erntezeiten sowie das Belassen von Stoppelfeldern schaffen Lebens- und Entwicklungsräume für ganzjährig keimende Wildkräuter.

Die geförderten Ackerflächen bieten zahlreichen Tierarten einen Lebensraum, und verschiedene Fledermausarten jagen bevorzugt über insektenreichen Äckern.

Das Ackerwildkrautschutzprojekt vom Regierungspräsidium Tübingen wird umgesetzt und begleitet durch Frau Pohl, Expertin für Ackerwildkräuter. Sie steht den teilnehmenden Landwirtinnen und Landwirten für eine angepasste und fachkundige Vor-Ort-Beratung zur Verfügung und wird unterstützt von den LEVen, UNBen und gebietsweise ULBen, welche LPR-Verträge mit den Landwirtinnen und Landwirten aufsetzen.

 

Weitere Informationen finden Sie in unseremFlyer (2018). 

 

Warum sollten Ackerwildkräuter erhalten bleiben?

Ackerwildkräuter 

  •      sichern die Nahrungsgrundlage für Insekten und Bestäuber
  •      tragen zur Stabilität und Regeneration landwirtschaftlicher Systeme bei
  •      bieten Lebensräume für eine Vielzahl von Tiergruppen, bspw. Bienen, Schmetterlinge, Käfer, Spinnen und Vögel
  •      tragen zur genetischen Vielfalt, Vielfalt der Arten und Lebensräume bei
  •      werten das Landschaftsbild auf

und übernehmen damit wichtige Funktionen im Ökosystem.