Sprachförderung
Sprachförderung
Sprachförderung in Baden-Württemberg- schulartübergreifend
Sprache ist das Kommunikationsmittel schlechthin - und für Kinder ist die Beherrschung der deutschen Sprache die Grundlage, um in der Schule lernen zu können. Sprachkenntnisse zu vermitteln ist die Aufgabe aller Schularten, die Koordination unterliegt der jeweiligen Schulleitung.
- Das Kultusministerium zur Sprachförderung
- Grundsätze zum Unterricht für Kinder und Jugendliche mit Sprachförderbedarf (pdf, 66kb)
- Grundsatzvermerk VKL und VABO (pdf, 152kb)
- Fortbildungen zur Integration junger Flüchtlinge/Interkulturelle Bildung
- Bedarfsplanung und Lehrereinstellung
Ihre Ansprechpartner
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 74 (Grund-, Werkreal-, Haupt-, Real- und Gemeinschaftsschulen, Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren)
Simone Baur
07071 757- 2117
07071 757- 2009
simone.baur@rpt.bwl.de
Referat 75 (Allgemein bildende Gymnasien)
Dr. Marco Häberlen
07071 200-2120
Fax 07071 200-2005
Marco.Haeberlen@rpt.bwl.de
Referat 76 (Berufliche Schulen)
Annemarie Müller-Kirsch
07071 757-2039Annemarie.MuellerKirsch@rpt.bwl.de
Eike Clausen
07071 757-2214eike.clausen@rpt.bwl.de
Integration von jungen Flüchtlingen in Baden-Württemberg
Nach Ankunft in Baden-Württemberg erfolgt die Bildungsbiografische Ersterfassung, welche zunächst am Registrierungszentrum Heidelberg (Patrick-Henry-Village) durch schulisches Personal erfolgt. Damit sollen zukünftig Schulen möglichst früh erfahren, welche Bildungsbiografie die Kinder und Jugendlichen aus ihren Herkunftsländern mitbringen.
Im nächsten Schritt kümmert sich das Regierungspräsidium Tübingen in Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern und den Schulen um die Zuweisung der Kinder und Jugendlichen an die Schulen, die Versorgung mit Lehrpersonen und deren Fortbildung.
VABO-Klassen an beruflichen Schulen
Berufsschulpflichtige Jugendliche mit keinen oder geringen Deutschkenntnissen können in Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg in den Klassen des Vorqualifizierungsjahres Arbeit/Beruf mit Schwerpunkt "Erwerb von Deutschkenntnissen" die deutsche Sprache erlernen. Von 22 Wochenstunden sind 15 Schulstunden zum Spracherwerb zwingend vorgeschrieben. Eigentlich ist das VABO auf ein Jahr angelegt, um dann in die betriebliche Ausbildung zu starten, es kann aber um ein weiteres Schuljahr ergänzt werden, wenn danach eine weiterführende berufliche Schule besucht wird.
- Aufnahmevoraussetzungen Schüler mit Migrationshintergrund (pdf, 100 kb)
- Neufassung der Bestimmungen zum Schulversuch VABO ab SJ 2018-19 (pdf, 117kb)
- Stundentafel VABO (pdf, 95kb)
- Potentialanalyse
Vorbereitungsklassen (VKL-Klassen)
Jede Schule betreibt am Alltag des Kindes orientierte Sprachförderung. Darüber hinaus gibt es in Baden-Württemberg auch Vorbereitungsklassen mit dem Ziel, die Kinder und Jugendlichen auf den Besuch der Regelklassen vorzubereiten.
Die Arbeit in den Vorbereitungsklassen orientiert sich am jeweiligen Sprachförderbedarf in unterschiedlichen Lebensbereichen und Organisationsformen. Die Einrichtung einer Vorbereitungsklasse ist in der Regel ab 10 Schülern möglich und kann in jeder Schulart eingerichtet werden. Vor der Aufnahme wird eine Sprachstandserhebung durchgeführt.
Grundschulförderklassen
Grundschulförderklassen sind für die Kinder gedacht, die der Schulpflicht unterliegen, aber noch Unterstützung im Übergang vom Kindergarten zur Grundschule benötigen. So gibt es Klassen, die mit der Klasse 1 der Grundschule eng kooperieren, andere arbeiten vornehmlich innerhalb der Förderklasse. Die Konzeption der Grundschulförderklasse ist allerdings nicht einheitlich geregelt. Ziel ist es jedoch, die Anschlussfähigkeit zur Grundschule herzustellen. Grundschulförderklassen gibt es an regional ausgewählten Standorten.