Kappung
Aussetzung der Kappung am 31.03.2020
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aus gegebenem Anlass wird die Kappungsgrenze zum 31. März 2020 aufgehoben. Dies bedeutet, dass etwaige Mehrarbeitsstunden über diesen Stichtag hinaus automatisch übertragen weden.
Zudem wird bis auf Weiteres die Regelung bzgl. der Minderarbeitszeiten in Höhe von maximal 41 Stunden ausgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Personalreferat