Arnold Goller wurde am 22. August 2024 von Regierungspräsident Klaus Tappeser zum neuen Leiter des Referats „Steuerung und Baufinanzen“ ernannt.
„Mit Arnold Goller haben wir einen erfahrenen Bauingenieur für die Leitung des Referats gewonnen. Seine langjährige Berufserfahrung aus verschiedenen Ebenen der Landesverwaltung macht ihn zur idealen Besetzung für diese verantwortungsvolle Position. Sein Fachwissen wird uns dabei helfen, Infrastrukturprojekte im Bereich der Bundes- und Landesstraßen effizient zu koordinieren,“ so Regierungspräsident Klaus Tappeser anlässlich der Amtseinsetzung.
Arnold Goller, der nach dem Abitur und Grundwehrdienst Bauingenieurwesen an der Universität Stuttgart studierte, begann seine berufliche Laufbahn als konstruktiver Ingenieur in einem Ingenieurbüro. Seit 2002 ist er in der Landesverwaltung von Baden-Württemberg tätig, zunächst als Bauleiter beim Straßenbauamt in Reutlingen und später beim Baureferat in Reutlingen, wo er unter anderem als Projektleiter die Ortsumgehung Metzingen im Zuge der B 28 abwickelte. 2009 wechselte er ins damalige Referat „Steuerung und Baufinanzen, Vertrags- und Verdingungswesen“ nach Tübingen und verantwortete den Ausbau der A 8 zwischen Hohenstadt und Ulm-West. 2016 ging er als Referent zum Verkehrsministerium nach Stuttgart und kehrte 2017 als stellvertretender Leiter des Referats „Straßenbau Nord“ an das Regierungspräsidium Tübingen zurück. Dieses Amt hatte Goller die letzten sieben Jahre inne. Der 54-Jährige engagiert sich in der landesweiten Ausbildung der Baureferendare und ist in seiner Freizeit bei der freiwilligen Feuerwehr sowie im Gemeinderat seiner Heimatgemeinde ehrenamtlich aktiv.
Hintergrundinformation:
Das Referat „Steuerung und Baufinanzen“ übernimmt das übergeordnete Projektmanagement für die vielfältigen Planungs- und Bauvorhaben in der Abteilung Mobilität, Verkehr, Straßen. Dazu gehören der Neubau, Umbau und Ausbau von Bundes- und Landesstraßen, sowie Erhaltungs- und Radwegemaßnahmen an diesen Straßen. Die Grundlage hierfür sind die Bedarfspläne des Bundes und des Landes, die mittelfristigen Erhaltungs- und Bauprogramme sowie die dem Regierungspräsidium zur Verfügung stehenden Straßenbaumittel des Bundes und des Landes. Die für den Bau und den Betrieb der Straßen anfallenden Aufwendungen werden im Referat haushaltsrechtlich erfasst und entsprechend gebucht.
Das Referat prüft und sichtet Ausschreibungen und Vergaben und berät die Referate zu Fragen des Vergaberechts. Weiterhin ist das Referat bei Straßenbauvorhaben die Schlichtungsstelle, wenn Meinungsverschiedenheiten zwischen einem Auftragnehmer und einer Unteren Verwaltungsbehörde oder einem den Auftrag gebenden Straßenbaureferat des Regierungspräsidiums auftreten.
Außerdem beurteilt das Referat Bauvorhaben von Kommunen oder Privatpersonen entlang von Bundes- oder Landesstraßen hinsichtlich der Einhaltung der nach Straßenrecht festgelegt Mindestabstände. In Bezug auf die Widmung, Umstufung und Einziehung von Straßen regelt das Referat die Klassifizierung der Straßen in Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Darüber hinaus ist das Referat für die die Vorbereitung und Koordinierung der Öffentlichkeitsarbeit in der Abteilung „Mobilität, Verkehr und Straßen“ des Regierungspräsidiums Tübingen zuständig und informiert über die aktuellen Baumaßnahmen.
Hinweis für die Redaktionen:
Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Tel.: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung. |