Pressemitteilung

B 28, Tübingen – Reutlingen

B 28 zwischen den Anschlussstellen Kusterdingen-Jettenburg und Reutlingen-Betzingen

B 28 zwischen den Anschlussstellen Kusterdingen-Jettenburg und Reutlingen-Betzingen

Fahrbahndeckenerneuerung zwischen den Anschlussstellen Kusterdingen-Jettenburg und Reutlingen-Betzingen.

Fertigstellung der Fahrtrichtung Tübingen, Beginn der Belagserneuerung in Fahrtrichtung Reutlingen ab Dienstag, 27. August 2024.

Das Regierungspräsidium Tübingen lässt seit Donnerstag, 25. Juli 2024, die Fahrbahndecke auf der B 28 zwischen den Anschlussstellen Kusterdingen-Jettenburg und Reutlingen-Betzingen erneuern. Die Arbeiten liegen im Zeitplan und die Straßenbauarbeiten im ersten Bauabschnitt in Fahrtrichtung Tübingen sind nahezu fertiggestellt. Gute Witterungsbedingungen vorausgesetzt, kann der Verkehr am Sonntag und Montag, 25. und 26. August 2024, umgelegt werden, sodass mit den Arbeiten für den zweiten Bauabschnitt ab Dienstag, 27. August 2024, begonnen werden kann. In diesem Bauabschnitt erfolgt die Sanierung von rund 1,6 Kilometern in Fahrtrichtung Reutlingen. Diese Arbeiten sollen bis voraussichtlich Anfang September 2024 abgeschlossen werden. Die Restarbeiten erfolgen bis Mitte September 2024.

Verkehrsführung:

Die Straßenbauarbeiten erfordern eine Vollsperrung der Richtungsfahrbahn Reutlingen. Der Verkehr in Fahrtrichtung Reutlingen wird an der Mittelstreifenüberfahrt östlich der Anschlussstelle Kusterdingen-Jettenburg auf die bereits sanierte Richtungsfahrbahn Tübingen übergeleitet und dort einstreifig im Gegenverkehr bis circa 200 Meter östlich vor der Anschlussstelle Reutlingen-Betzingen geführt. Dort erfolgt eine Rückführung auf die eigentliche Richtungsfahrbahn Reutlingen.

Hierfür ist auch eine Sperrung der Auf- und Abfahrtsäste an der Anschlussstelle „Reutlingen Industriegebiet West“ in Fahrtrichtung Reutlingen notwendig. Der Verkehr wird über die Anschlussstelle Kusterdingen-Jettenburg nach Reutlingen zur Markwiesenstraße umgeleitet. Die Umleitungsstrecke ist ausgeschildert. Durch den zu erwartenden erhöhten Schwerlastverkehr in der Markwiesenstraße sind dort Halteverbotszonen eingerichtet.

Das Regierungspräsidium Tübingen bittet um Verständnis für die im Zusammenhang mit der Maßnahme entstehenden Behinderungen.

Kosten:

Die Kosten belaufen sich auf rund 2,1 Millionen Euro und werden vom Bund getragen.

Hintergrundinformation:

Informationen zu Sperrungen und Umleitungen können im Baustelleninformationssystem (BIS) des Landes Baden-Württemberg unter www.verkehrsinfo-bw.de/baustellen abgerufen werden.

Hinweis für die Redaktionen:

Für Fragen zu dieser Pressemitteilung steht Ihnen Herr Matthias Aßfalg, Pressesprecher, Telefon: 07071/757-3008, gerne zur Verfügung.

Koordinierungs- und Pressestelle

Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Assistenz: Gudrun Gauß
07071 757-3009
07071 757-3190

Sie sind Journalistin oder Journalist und haben eine Anfrage? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Pressesprecherin/ unsere Pressesprecher.
pressestelle@rpt.bwl.de

Abteilung 1
Abteilung 2 
Abteilung 3 
Abteilung 4 
Abteilung 5
Abteilung 7 
Abteilung 10 
Abteilung 11 
StEWK
SGZ

Katrin Rochner
Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Portrait Jeanine Großkloß
Jeanine Großkloß
Stellv. Leiterin der Koordinierungs- und Pressestelle
Portrait Naomi Krimmel
Naomi Krimmel
Ansprechpartnerin Soziale Medien
Sabrina Lorenz
Pressesprecherin für die Abteilungen 1, 3, 5, 10, 11
Matthias Aßfalg
Pressesprecher für die Abteilungen 2, 4, StEWK, SGZ
Dr. Stefan Meißner
Pressesprecher für die Abteilung 7