Pressemitteilung

Elektrifizierung und teilweiser Ausbau der Regionalstadtbahn Neckar-Alb zwischen Tübingen und Herrenberg („Ammertalbahn“)

Das Bild zeigt einen gelben Regionalzug der durch ein Tal fährt

Regionalzug bwegt

Regierungspräsidium Tübingen erlässt Planfeststellungsbeschluss.

Das Regierungspräsidium Tübingen hat im 5. Planänderungsverfahren zur Ammertalbahn den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

dieser Beschluss ändert den Planfeststellungsbeschluss vom 16. Mai 2017. Gegenstand ist die Ausweitung des Betriebsprogramms der Ammertalbahn. Noch vor Fertigstellung der Ausbaumaßnahmen wurden von der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg geänderte Zugleistungen bestellt. Die Zugleistungen gehen über das hinaus, was im Ausgangsverfahren bekannt war und den damaligen Antragsunterlagen zugrunde gelegt wurde. Veränderungen haben sich auch bei den auf der Ammertalbahn eingesetzten Fahrzeugen ergeben. Diese Entwicklungen haben zu den jetzt festgesetzten ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen geführt.

Demnach wird in Herrenberg-Gültstein der Bereich erweitert, in dem Schienenstegdämpfer und die Mini-Schallschutzwand eingebaut werden sollen. Für betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner an der Strecke werden Ansprüche auf passive Lärmschutzmaßnahmen festgesetzt. Maßnahmen wegen Erschütterungen und sekundärem Luftschall mussten aufgrund der gutachterlichen Feststellungen nicht angeordnet werden.

Der Beschluss und die festgestellten Planunterlagen sind von Freitag, 30. August 2024, bis einschließlich Donnerstag, 12. September 2024, auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Tübingen ausgelegt unter dem Link: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt in der Rubrik Service > Bekanntmachungen > Planfeststellungsverfahren.

Aufgrund des maßgeblichen Verfahrensrechts erfolgt die Auslage ausschließlich im Internet. Eine einfache Zugangsmöglichkeit gibt es auf Anfrage beim Regierungspräsidium Tübingen, Referat Recht, Planfeststellung. Mit Ablauf der Veröffentlichungsfrist am 12. September 2024 gilt der Beschluss dem Träger des Vorhabens, den Betroffenen und denjenigen gegenüber, die Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Klagefrist. Die Unterlagen bleiben auch nach Fristende weiterhin im Internet zugänglich.

Die Planfeststellungsbehörde hat entschieden auf einen Erörterungstermin zu verzichten. Diese Vorgehensweise ist zulässig, wenn durch einen Erörterungstermin weder neue Erkenntnisse noch eine Befriedung der Einwendenden zu erwarten sind. Alle Stellungnahmen und Einwendungen werden im Beschluss behandelt.

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