Am 7. und 8. Mai fand im Regierungspräsidium Tübingen der zweite bundesweite Erfahrungsaustausch der Inspektionsbehörden zu Ausgangsstoffen für Explosivstoffe mit über 40 Teilnehmenden aus den Inspektionsbehörden der Länder statt. Neben Fachvorträgen zu Schwerpunkten der Inspektions- und Sensibilisierungstätigkeit wurde die Zusammenarbeit bei der Einfuhr von Ausgangsstoffen mit dem zuständigen Vertreter der Generalzolldirektion erörtert. Um die Vorgehensweisen in den Ländern weiter zu vereinheitlichen, wurden daneben in verschiedenen Workshops spezielle Vollzugsfragen vertieft behandelt.
Hintergrundinformation:
Aufgabe der Inspektionsbehörden ist die Überwachung und Sensibilisierung von Wirtschaftsteilnehmern, gewerblichen Verwendern und Online-Marktplätzen im Hinblick auf ihre Pflichten nach der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und Rates über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe sowie dem Ausgangsstoffgesetz. Hierdurch soll die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit eingeschränkt werden, um eine unrechtmäßige Verwendung zur Herstellung von Sprengstoffen zu verhindern und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Inspektionsbehörde für Baden-Württemberg - Referat 116, Ausgangsstoffe für Explosivstoffe - mit landesweiter Zuständigkeit ist seit Mitte 2022 Teil der Abteilung 11 - Marktüberwachung - des Regierungspräsidiums Tübingen.