Kommunale Wärmeplanung
Über die Hälfte der Endenergie Deutschlands wird für die Wärmebereitstellung eingesetzt und ein Großteil dieser Energie stammt aus fossilen Energieträgern wie Erdgas oder Heizöl. Private Haushalte werden aktuell nur zu rund 18 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt. Wer Klimaneutralität erreichen will, muss also beim Thema Wärme ansetzen.
Die kommunale Wärmeplanung schafft hier die strategische Grundlage dafür, wie Städte und Gemeinden erneuerbare Energien, Abwärme und Effizienzpotenziale vor Ort bestmöglich nutzen – mit dem Ziel, landesweit bis spätestens 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu erreichen.
In Baden-Württemberg ist die kommunale Wärmeplanung für Stadtkreise und Große Kreisstädte gesetzlich vorgeschrieben (§ 27 KlimaG BW). Nach Verabschiedung der Novelle zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz (KlimaG BW) werden alle Städte und Gemeinden verpflichtet sein, eine kommunale Wärmeplanung durchzuführen (voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2025, Quelle: LUBW 2025).
Kontakt
Das Regierungspräsidium Tübingen ist nach Landesrecht für die Entgegennahme der kommunalen Wärmepläne aus dem Regierungsbezirk Tübingen nach dem KlimaG BW zuständig. Es prüft die Wärmepläne auf Plausibilität, das heißt auf die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen. Das Regierungspräsidium kann, wenn es erforderlich wird, auch Nachforderungen an den Wärmeplan stellen.
Stabsstelle Energiewende, Windenergie und Klimaschutz (StEWK) am Regierungspräsidium Tübingen
Kerstin Pramberger
07071 757-7907
Beispiele gefällig?
Im Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) lässt sich der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Baden-Württemberg in einer Karte ablesen. Über die Links gelangen Sie zu den Homepages aller Stadtkreise und Großen Kreisstädte in Baden-Württemberg, die bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan erstellen mussten und diesen bereits veröffentlicht haben.
Kommunale Wärmeplanung - die wichtigsten fäcts!
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um eine strategische und unverbindliche Fachplanung.
Der Beschluss des kommunalen Wärmeplans durch den Gemeinderat löst keinerlei unmittelbare Konsequenzen oder Ansprüche für die Bürgerschaft und die am Ort befindlichen Unternehmen aus.
Dennoch begleitet der kommunale Wärmeplan den Transformationsprozess bis zur Erreichung der Klimaneutralität. Seine Ergebnisse und Handlungsvorschläge dienen insbesondere Kommune, Gemeinderat und Ausführenden als Grundlage für die weitere Kommunal- und Energieplanung.
Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes gilt:
Kommunen mit über 100.000 Einwohnern: Einreichung des Wärmeplans bis 30.06.2026
Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern: Frist bis spätestens 30.06.2028
Für kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohnern kann ein vereinfachtes Verfahren gelten. Dieses ist in Baden-Württemberg nach Landesrecht noch auszugestalten. (Stand: April 2025, Quelle: UM BW).
Die kommunale Wärmeplanung erfolgt in mehreren klar definierten Schritten:
- Entscheidung der Kommune zur Durchführung der Wärmeplanung
- Eignungsprüfung: Unterteilung in Plangebiete mit/ohne Eignung für Wärme- oder Wasserstoffnetze
- Bestandsanalyse: Erhebung von Energieverbrauch und bestehender Wärmestrukturen in Wohnen, Industrie und öffentlicher Infrastruktur
- Potenzialanalyse: Untersuchung von Möglichkeiten für den Einsatz erneuerbarer Energien wie z. B. Solarenergie, Geothermie oder Abwärme
- Zielszenario: Entwicklung eines Konzepts zur klimaneutralen Wärmeversorgung, inkl. Ausweisung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten
- Maßnahmenplanung: Konkrete Schritte zur Zielerreichung, z. B. Ausbau von Wärmenetzen oder Förderprogramme
- Umsetzung & Fortschreibung: Beteiligung von Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft; regelmäßige Überprüfung mindestens alle fünf Jahre
Weitere Informationen:
Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende KWW: Literatur und Leitfäden zur Kommunalen Wärmeplanung
Landesförderung Baden-Württemberg
- Förderstelle: Umweltministerium BW/PTKA
- Fördergegenstand: Freiwillige KWP
(u. a. für Gemeinden < 20.000 EW)
- Förderumfang: 80 % der zuwendungs-fähigen Ausgaben zur Konzeption und Erstellung eines KWP
- Status: Anträge weiterhin möglich!
- Laufzeit: Bis Inkrafttreten der KlimaG BW-Novelle (2025)
Regionale Energieagenturen im Regierungsbezirk Tübingen
- Angebot:
- Beratungsstellen KWP (Donau-Iller, Bodensee-Oberschwaben, Neckar-Alb)
- Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Infoabende, Exkursionen)
- Netzwerkarbeit in der Kommune und im Kreis
- Unterstützung bei Anträgen & Konzeptentwicklung