Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die Steigerung der Energieeffizienz von Gebäuden bietet ein großes Potenzial, Energie einzusparen und CO2-Emissionen zu verringern. Um dieses Potenzial zu erschließen, wurde 2002 die Energieeinsparverordnung auf Bundesebene erlassen. Die aktuelle Verordnung (EnEV 2013) ist am 1. Mai 2014 in Kraft getreten. Sie beinhaltet Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden bei Neubau- und Sanierungsvorhaben, verschiedene Nachrüstverpflichtungen und Regelungen zum Energieausweis.
Fach- und Rechtsaufsicht
Für die Durchführung der& Energieeinsparverordnung sind die unteren Baurechtsbehörden zuständig. Näheres ist in der EnEV-Durchführungsverordnung (EnEV-DVO) des Landes Baden-Württemberg geregelt. Dem Regierungspräsidium als höhere Baurechtsbehörde obliegt dabei die Fach- und Rechtsaufsicht.
Energieeinsparverordnung (EnEV) Infoportal
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zur EnEV
Ausnahmen und Befreiungen
Die Landesstelle für Bautechnik ist zuständige Behörde nach § 24 Abs. 2 und § 25 Abs. 1 Energieeinsparverordnung (EnEV) und entscheidet über Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen von den Anforderungen der EnEV.
Kontrollstelle Land
Die Landesstelle für Bautechnik ist zuständige Behörde für die Durchführung von Stichprobenkontrollen von Energieausweisen und Inspektionsberichten über Klimaanlagen nach § 26 d EnEV.