Berufsausbildung
Ausbildungsberatung bei den Landratsämtern im jeweiligen Regierungsbezirk
Die Berufsausbildung zum Gärtner / zur Gärtnerin ist in der Verordnung vom 06. März 1996 geregelt.
Sie ist in folgenden sieben Fachrichtungen möglich:
- Baumschule
- Friedhofsgärtnerei
- Garten- und Landschaftsbau
- Gemüsebau
- Obstbau
- Staudengärtnerei
- Zierpflanzenbau
Die Berufsausbildung erfolgt im Dualen System. Ausbildungsbetrieb und Berufliche Schule arbeiten zusammen.
Der Ausbildungsbetrieb muss ein anerkannter Ausbildungsbetrieb sein.
Schulische Berufsausbildung
Die schulische Berufsausbildung findet an verschiedenen Berufsschulen statt. Alle Auszubildenden gehen im 1. und 2. Ausbildungsjahr an die für den Ausbildungsbetrieb zuständige Berufsschule.
Regierungsbezirk Stuttgart | Regierungsbezirk KarlsruheKarlsruhe: Carl-Hofer-Schule |
Regierungsbezirk Freiburg | Regierungsbezirk Tübingen |
Im 2./3. Ausbildungsjahr bleiben Garten- und Landschaftsbauer, Friedhofsgärtner und Zierpflanzer an ihrer jeweiligen Berufsschule, bestimmte Fachrichtungen besuchen sogenannte Landesfachklassen:
Baumschule: Gemüsebau: Obstbau: Staudengärtnerei: | Haus- und Landwirtschaftliche Schulen, Offenburg Johannes-Gutenberg-Schule Heidelberg Haus- und Landwirtschaftliche Schule Heilbronn Staats- und Landwirtschaftliche Schule Hohenheim |
Kontakt
Regierungspräsidium TübingenJan Voigt | Regierungspräsidium FreiburgRalph Kleint |
Regierungspräsidium StuttgartSiegfried Keim | Regierungspräsidium KarlsruheChristian Wöck |