Gartenbaufachwerker/-in
Allgemeines
Grundlage für die Berufsausbildung zur Gartenbaufachwerkerin/zum Gartenbaufachwerker ist die Regelung des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt Baden-Württembergs über die Berufsausbildung und Prüfung Behinderter zum Gartenbaufachwerker vom 1. Juni 1979 (GABl. S. 586).
Voraussetzungen
Die Berufsausbildung zur Gartenbaufachwerkerin/zum Gartenbaufachwerker kommt in Frage für Behinderte im Sinne des § 48 des Berufsbildungsgesetzes, die nach Art und Schwere ihrer Behinderung nicht in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausgebildet werden können.
Ein solche Behinderung wird unterstellt, wenn
- der Auszubildende eine Sonderschule besucht hat,
- die Sonderschule und die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit die Eignung für eine Vollausbildung verneint haben.
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung zur Gartenbaufachwerkerin/zum Gartenbaufachwerker dauert 3 Jahre und findet in speziell dafür geeigneten Einrichtungen statt.

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