Ökologischer Landbau
Der ökologische Landbau als besonders naturnahe Form der Landwirtschaft zielt auf hochwertige Lebensmittel zum gesunden Genießen ab, wobei als oberstes Prinzip ein möglichst geschlossener natürlicher Betriebskreislauf gilt. Dies erreicht man am besten dadurch, indem man Pflanzenbau und Tierhaltung miteinander kombiniert. Die Anzahl der auf einem Bio-Hof gehaltenen Nutztiere richtet sich dabei immer nach der Größe der bewirtschafteten Fläche. Als Tierfutter dient ein Teil der angebauten Pflanzen, als Dünger für die Felder die Ausscheidungen der Tiere. Ernte-Abfälle werden kompostiert und zur Bodenverbesserung genutzt.
Allerdings gibt es auch reine Garten- und Ackerbaubetriebe, die die Vorgaben einer ökologischen Kreislaufwirtschaft durch eine besonders gute Abfolge der Kulturpflanzen erfüllen.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist landesweit für die Umsetzung der EU-Öko-Verordnung und des Öko-Landbaugesetzes zuständig.
Landesweite Zuständigkeit
Regierungspräsidium Karlsruhe
Diana Schill-Martin
0721 926-2755
abteilung3@rpk.bwl.de

Weitere Informationen
Informationen und Vordrucke
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Merkblatt 19 - Der ökologische Landbau und seine Regeln Stand: April 2020 | 4 MB | |
Merkblatt 33 – Umstellung auf den ökologischen Landbau, Stand: Februar 2020 | 3 MB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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TRACES NT-Datenbanksystem - Anleitung für die Erteilung von Zugangsrechten für Importeure und Erstempfänger in Baden-Württemberg | 673 KB | |
Liste der in BW zugelassenen Kontrollstellen | 266 KB |
Beschreibung | Dateityp | Größe |
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Antrag auf Ausnahmegenehmigung für die Verwendung von konv. Saatgut bzw. konv. Pflanzkartoffeln gem. Art. 45 Abs. (5) d) der VO Nr. 889/2008 | 38 KB |