Teilen Diese Seite teilen × Auf Facebook teilen. Auf Twitter teilen. Auf LinkedIn teilen. Auf XING teilen. Per E-Mail teilen. Drucken Als PDF speichern Kursanmeldung - Sachkundeschulung für die Tätigkeit gem. Artikel 7 VO (EG) Nr. 1099/2009 Hiermit melde ich mich verbindlich für die Geflügel-Schulung am 23./24.01.2024 in Karlsruhe zum Kurs an:Teilnehmerinformationen:AnredeFrauHerrkeine AngabeVorname *Nachname *Straße und Hausnummer *PLZ *Wohnort *BerufLandTelefon - FestnetzTelefon - MobilfunknummerE-Mail *Geburtsdatum *Geburtsort *Nationalität **Angaben sind Pflichtangaben und für die Prüfungsbescheinigung unbedingt erforderlich!Rechnungsempfänger - Bei abweichender RechnungsanschriftAnrede - FirmaFirmaFrauHerrkeine AngabeName - FirmaEmpfängerbezeichnung/InhaberStraße und Hausnummer - FirmaPostleitzahl und Wohnort - FirmaLand - FirmaTelefon - FirmaE-Mail - FirmaBetäubungsverfahren: Wasserbadbetäubung. Das Wasserbadverfahren wird nicht praktisch geprüft! Elektrobetäubung bei Einzeltieren (V-Elektrode) Mechanische Verfahren (Bolzenschuss und Kopfschlag)Alle Teilnehmer/innen sollten das Betäuben und Entbluten bereits im Vorfeld unter Aufsicht und Anleitung einer sachkundigen Person einige Male erfolgreich durchgeführt haben (insbesondere KOPFSCHLAG!).Vorbereitung zur praktischen Prüfung * Mir ist bekannt, dass ich nur zur praktischen Prüfung zugelassen werde, wenn ich mich praktisch vorbereitet habe (insbesondere den Kopfschlag). Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu der o. g. Schulung zustande und durch die Annahme des Regierungspräsidiums Tübingen. Die Anmeldungen werden von Regierungspräsidium Tübingen – STV-Tsch in zeitlicher Reihenfolge angenommen.AGB * Der Anspruch auf Zahlung der Schulungs-/Prüfungsgebühr entsteht mit der rechtsverbindlichen Anmeldung und wird mit dieser zur Zahlung fällig. Es wird eine gesonderte Zahlungsaufforderung versandt. Ein kostenfreier Rücktritt ist nur bis zu 7 Werktagen vor Veranstaltungsbeginn möglich, danach sind die Teilnahmekosten vollumfänglich fällig. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Regierungspräsidium Tübingen. Für jede Mahnung werden 3 Euro als Mahngebühr erhoben, die Verzugszinsen berechnen sich nach § 286 ff BGB.Datenschutzerklärung*Hiermit akzeptiere ich die Datenschutzbestimmung. *Bei Nutzung des Kontaktformulars wird dem Regierungspräsidium Tübingen neben den Inhalten der Datenfelder auch die IP-Adresse des Absenders übermittelt. Dies erfolgt grundsätzlich auch beim Absenden einer herkömmlichen E-Mail. Mit dem Absenden des Kontaktformulars erklären Sie sich mit der Übermittlung und zeitweisen Speicherung der IP-Adresse, im Rahmen der Beantwortung der Anfrage, einverstanden. https://rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/_DocumentLibraries/DSE/A-09.pdfCaptcha *Enable Javascript for audio controls Absenden