Schülerinnen und Schüler arbeiten gemeinsam an einem Projekt im Klassenraum

Förderung Jugendbildungsmaßnahmen

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm umfasst die Entwicklung und Unterstützung von außerschulischen Bildungsfeldern, die dem Kompetenzerwerb junger Menschen dienen. Gefördert werden...

  • Jugendgruppenleiterlehrgänge,
  • praktische Maßnahmen,
  • Seminare,
  • Studienfahrten zur politischen Bildung der Jugend,
  • Mädchenbildungsarbeit,
  • ökologische und technologische Jugendbildung,
  • sowie die musische kulturelle und sportliche Jugendbildung.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der außerschulischen Jugendarbeit nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII i. V. m. §§ 2, 4 und 12 des JBG, öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes Baden-Württemberg sonstige Träger.