Der Bund stellt mit dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 - 2021“ weitere Mittel zur Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher Betreuungsplätze bzw. zum Erhalt von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege bereit. Die wichtigsten Eckpunkte dieses Investitionsprogramms des Bundes sind:
Nach der VwV des Kultusministeriums zur Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2020-2021 vom 18.11.2020 (VwV Investitionen Kinderbetreuung 2020-2021) bestehen folgen Fördermöglichkeiten:
Gefördert werden Investitionen:
Eine Übersicht über die jeweiligen Fördersätze und –beträge nach der VwV Investitionen Kinderbetreuung 2020-2021 finden Sie hier:
Übersicht zu den Fördermöglichkeiten (pdf, 125 KB)
Zuschussanträge können bis spätestens zum 31.März 2021 beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium eingereicht werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht.
Bitte beachten Sie unbedingt auch das Informationsblatt des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft zum Thema Radon und Strahlenschutz