Ingenieurgesetz

Änderung der Zuständigkeit bei der Anerkennung ausländischer Ingenieursabschlüsse in Baden-Württemberg

Mit dem Gesetz zur Änderung des Bauberufsrechts und anderer Gesetze vom 23.02.2016 wurde geregelt, dass sich die Zuständigkeit bei der Anerkennung ausländischer Ingenieursabschlüsse ändert.

Am 27.02.2016 ging die Zuständigkeit von den Regierungspräsidien auf die Ingenieurkammer Baden-Württemberg über. Sie ist wie folgt erreichbar:

Ingenieurkammer Baden-Württemberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Zellerstraße 26
70180 Stuttgart

0711 64971-0
0711 64971-55
anerkennung@ingbw.de
www.ingbw.de

Alle Anfragen und Anträge sind ab sofort an die Ingenieurkammer Baden-Württemberg zu richten.