Pressemitteilung

Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt Ubstadt-Weiher

Offenlage der Verfahrensunterlagen zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ ab

29. April 2024 bis einschließlich 29. Mai 2024

Auf dem Bild ist der Kraichbach im Winter zu sehen. Das Ufer geht vom Wasserspiegel aus direkt in Hochwasserdämme über. Am Wasser stehen einzelne Bäume. Hinter den Hochwasserdämmen schließen sich Weidengebüsche an.

Kraichbach im Winter

Im Zusammenhang mit dem Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt Ubstadt-Weiher eröffnet das Regierungspräsidium Karlsruhe am 29. April 2024 das Verfahren zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ mit der Offenlage der Verfahrensunterlagen.

Bei der Verordnungsänderung handelt es sich um ein eigenständiges rechtliches Verfahren, das lediglich die Vereinbarkeit der Hochwasserschutzmaßnahmen mit der Schutzgebietsverordnung über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ und nicht die Hochwasserschutzmaßnahme selbst betrifft. Ziel des Verordnungsänderungsverfahrens ist die Anpassung der Regelungen der Naturschutzgebietsverordnung, um die Hochwasserschutzmaßnahmen darin als zulässige Handlungen abzubilden. Hingegen ist die eigentliche Genehmigung der Hochwasserschutzmaßnahme Inhalt eines gesonderten Planfeststellungsverfahrens (Pressemitteilung vom 25. Juli 2022). Planfeststellungsbehörde ist die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Karlsruhe. Der aktuelle Stand des Planfeststellungsverfahrens ist unter folgendem Link abrufbar: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref531/hochwasserschutz-und-oekologieprojekt-ubstadt-weiher/

Da sich die Maßnahmen des Projektes zu großen Teilen im Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ befinden, ist für eine Planfeststellung die Änderung der bestehenden Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ vom 23. Februar 1984 erforderlich. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist als Höhere Naturschutzbehörde zuständig für die Änderung der Verordnung. Die Planung des Projektes wurde zwischen dem Landesbetrieb Gewässer und der Höheren Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe einvernehmlich abgestimmt. Aufgrund der zu erwartenden insgesamt positiven Auswirkungen für das Naturschutzgebiet leitet die Höhere Naturschutzbehörde das Änderungsverfahren ein. Ziel ist die Freistellung des Projektes von entgegenstehenden Vorschriften der Schutzgebietsverordnung.

Mit dem Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt Ubstadt-Weiher werden gleich drei positive Effekte erzielt: der hundertjährliche Hochwasserschutz für die Ortsteile Ubstadt und Weiher, die Verbesserung der Gewässerökologie des Kraichbachs und regelmäßige natürliche Überflutungen in einem Teilbereich des als Naturschutzgebiets ausgewiesenen Bruchs bei Stettfeld. Damit soll der Wasserhaushalt des als bedeutendes Feuchtgebiet geschütztes Gebiet verbessert, und der Lebensraum für feuchtigkeitsabhängige Tier- und Pflanzenarten gesichert werden.

Im Rahmen der Offenlage der Verfahrensunterlagen zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ haben alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit dazu, sich am Verfahren zu beteiligen. Der Verordnungsentwurf sowie die dazugehörigen Karten liegen in der Zeit von Montag, den 29. April 2024 bis einschließlich Montag, den 29. Mai 2024 zur kostenlosen Einsichtnahme beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Karl-Friedrich-Str. 17, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Raum 327 während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag von 9:00 Uhr bis 15:30 Uhr und Freitag von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr) in Papierform aus und können zusätzlich unter dem folgendem Link digital eingesehen werden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt5/ref55/naturschutzgebiete/verordnungen/

Außerdem werden die Verfahrensunterlagen beim Landratsamt Karlsruhe in Papierform sowie digital und im Rathaus der Gemeinde Ubstadt-Weiher in Papierform zur kostenlosen Einsichtnahme bereitgestellt. Im Zeitraum der öffentlichen Auslegung können Anregungen und Bedenken beim Regierungspräsidium Karlsruhe schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Bruch bei Stettfeld“ sind auf den Internetseiten des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden.

Weitere Informationen zum Hochwasserschutz- und Ökologieprojekt

Projektseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe
Gemeinde Ubstadt-Weiher