77933 Lahr, Rheinstraße 15

Kulturdenkmal nach § 2 DSchG.
für Sportereignisse als Sporthallen genutzt. Die sportliche Nutzung ist jedoch auf das Jahr 2019 begrenzt. Bei der Großmarkthalle handelt es sich um ein Kulturdenkmal. Der an das Grundstück direkt im Süden angrenzende Gewerbebetrieb ist ein Störfallbetrieb. Wohnnutzung sowie jegliche öffentliche Nutzung oder Nutzung mit Publikumsverkehr sind daher nicht möglich. Da das Nachbargewerbe rund um die Uhr in Betrieb ist, kann eine öffentliche Nutzung auch nicht zeitlich beschränkt zugelassen werden. Das Grundstück ist im Bebauungsplan INDUSTRIEGBEBIET WEST (rechtsverbindlich seit 16.05.1987) als Fläche für den Gemeinbedarf, Sporthalle, festgesetzt. Dies ist allerdings auf Grundlage der möglichen Gefahren-bildung des Störfallbetriebes langfristig nicht mehr haltbar.

Ausschreibung Rheintalsporthallen

Ansprechpartner

Ralph Brucker
Stadt Lahr
Abteilung Liegenschaften und Verwaltungsservice
Schillerstraße 23
77933 Lahr

ralph.brucker@lahr.de
Homepage: www.lahr.de

Das Objekt

Im Westen der Stadt Lahr sind die Rheintalsporthallen gelegen. Umgeben ist das Gebiet von einem Allgemeinen Wohngebiet im Norden sowie gewerblicher Nutzung im Osten, Süden und Westen.

Grundstücksgröße: 90,89 ar

Wohn-/Nutzfläche: 1.200 qm

Erbaut: 1952/1953

Baulicher Zustand: s. Ausschreibungstext, der bei der Stadt Lahr angefordert werden kann

Kaufpreis: 450.000 Euro

Renovierungskosten (falls bekannt): k. A.

Derzeitige Nutzung: Sporthalle/Nebengebäude

Mögliche Nutzung: s. Beschreibung

Eindrücke zum Objekt