Sollte sich der Newsletter nicht öffnen, dann können Sie ihn hier im Internetbrowser öffnen.

 

Mit unserem Newsletter informieren wir Sie vier Mal im Jahr über Themen rund um die nachhaltige Mobilität. Wir bieten Ihnen Informationen zu verschiedenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und berichten Wissenswertes aus unserem Arbeitsbereich.

Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Internetseite.

 

 

 

Neue Handreichung innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen

Das Ministerium für Verkehr unterstützt die Bemühungen der Kommunen zur Anpassung der innerörtlichen Geschwindigkeiten an lokale Begebenheiten. Zur Hilfestellung wurde eine kompakte Übersicht der verschiedenen Anordnungsgründe innerorts erstellt, die zur Begründung einer Maßnahme kombiniert werden können. Die neue Handreichung finden Sie online unter www.klimaschutz-bewegt.de.

 

Ergebnisse des acatech-Projekts „Integrierte Stadtentwicklung und Mobilitätsplanung“

Die Deutsche Akademie der Technikwissenschaften hat sich in einem Projekt ausführlich mit der Integrierten Stadtentwicklung und Mobilitätsplanung befasst und nun wertvolle Ergebnisse veröffentlicht.

Zu den Projektinformationen, zur ausführlichen Studie und zum Positionspapier 

 

 

Lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, mehr lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitten in Baden-Württemberg zu schaffen. Das Referat 45 Regionales Mobilitätsmanagement unterstützt Kommunen dabei mithilfe der Förderung von Fachkonzepten zur Ortsmittenentwicklung von der ersten Idee bis hin zur baulichen Umsetzung, welche über das bekannte Infrastrukturförderprogramm LGVFG ebenfalls gefördert werden kann. Hierfür wurde extra ein neuer Fördertatbestand „Ortsmitte“ geschaffen.

Neben der Beratung und fachtechnischen Unterstützung von kommunalen Projekten besteht auch die Möglichkeit, Gemeinschaftsprojekte an innerörtlichen Bundes- und Landesstraßen zur Entwicklung von lebendigen und verkehrsberuhigten Ortsmitten durchzuführen.

Gerne informieren und beraten wir Sie dazu!

 

Das Verkehrsministerium hat zudem eine Servicestelle Ortsmitten eingerichtet. Die Servicestelle berät zu allgemeinen Fragen rund um das Thema lebendige und verkehrsberuhigte Ortsmitte und koordiniert drei Angebote, die Kommunen einzeln oder kombiniert wählen können:

1. Qualitätserfassung: Um die Situation vor Ort zu erfassen, besucht ein Fachbüro die Kommune. Dabei werden die Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmenden bewertet und Maßnahmen zur Verbesserung erstellt. Als Ergebnis erhalten die Kommunen ein zweiteiliges Unterstützungspaket, bestehend aus einem Ergebnisdossier mit Bewertungskompass und Steckbriefen mit Handlungsimpulsen. Die Kosten werden vom Land übernommen.

2. Visualisierung: Auf Grundlage von Fotos und Plänen der aktuellen Situation werden von einem Fachbüro alternative Gestaltungen visualisiert, die einen Vorher-Nachher-Vergleich ermögli­chen. Mit den Visualisierungen können Diskussionsprozesse vor Ort angestoßen werden. Die Kosten werden vom Land übernommen.

3. Temporäre Umge­staltung: Um eine umgestaltete Ortsmitte erlebbar zu machen, können modulare Elemente und Möbel zur Erpro­bung von Kommunen ausgeliehen werden. Für AGFK-Mitgliedskommunen entstehen keine Kosten.

Weitere Informationen finden Sie online unter www.aktivmobil-bw.de

 

Förderprogramm für kommunale Verkehrsinfrastruktur (LGVFG): Wie ist der zeitliche Ablauf bei der Aufnahme ins Förderprogramm im Rad- und Fußverkehr (RuF)?

Neue Maßnahmen sind bis zum 30. Oktober eines Jahres für das Programm anzumelden. Die eingereichten Maßnahmen werden geprüft und, wenn die Fördervoraussetzungen erfüllt sind, zu Beginn des Folgejahres dem Verkehrsministerium vorgeschlagen. Das Verkehrsministerium stellt aus den Vorschlägen aller Regierungspräsidien das Programm zusammen. Dieses Programm wird im Regelfall Mitte März offiziell verkündet. Im Nachgang dazu erhalten alle Vorhabenträger, deren Maßnahme ins Programm aufgenommen wurde, ein Bestätigungsschreiben über die Programmaufnahme.

Der Zuwendungsantrag muss dann innerhalb eines Jahres ab der Programmaufnahme gestellt werden.

Es gibt aber auch Maßnahmen, die jederzeit, d. h. unterjährig ins Programm aufgenommen werden können. Dazu zählen alle Maßnahmen, bei denen die zuwendungsfähigen Investitionskosten unter 100.000 Euro liegen. Diese können sogar im vereinfachten Verfahren behandelt werden: Programmaufnahme und Genehmigung erfolgen dann in einem Schritt.

Außerdem können unterjährig ins Programm aufgenommen werden:

  • Maßnahmen, die das RadNETZ Baden-Württemberg betreffen,
  • Radwege im Zuge von Bundes- und Landesstraßen in kommunaler Baulast,
  • Fahrradabstellanlagen,
  • Fußgängerüberwege (Zebrastreifen).

In allen anderen Fällen kann in begründeten Ausnahmefällen eine unterjährige Programmaufnahme in Abstimmung mit dem Verkehrsministerium erfolgen.

Kommen Sie bei Fragen zu möglichen Förderprojekten gerne frühzeitig auf uns zu, um Förderfähigkeit und -umfang gemeinsam abzuklären. Ansprechpartner finden Sie auf unserer Website. Wir beraten Sie gerne!

 

Veranstaltung  „Starke und lebendige Zentren“

Am 16. April 2024 lädt das Regierungspräsidium Freiburg ein. Die Veranstaltung Starke und lebendige Zentren in Freiburg informiert in kompakter Form zu Fördermöglichkeiten, um den zukunftsfähigen Wandel von Innenstädten und Ortskernen zu unterstützen. Ein Schwerpunkt liegt auf Potentialen und praktischen Beispielen.

Anmeldung und weitere Informationen per Mail 

 

3. Fußverkehrskonferenz Baden-Württemberg

am 3. Mai 2024 findet in Ulm die 3. Fußverkehrskonferenz Baden-Württemberg statt. Hier dreht sich alles um Chancen und Hindernisse einer fußgängerfreundlichen Verkehrspolitik.

Direkt zur Anmeldung und weitere Informationen 

 

Veranstaltung zum Thema Mobilitätsdaten

Merken Sie sich diesen Terminam  20. Juni in Freiburg vor. Das Regierungspräsidium Freiburg lädt zu einer Fachveranstaltung zum Thema Mobilitätsdaten ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Weitere Informationen folgen demnächst.

 

POLIS-Jahreskonferenz

Merken Sie sich bereits jetzt den Termin am 27. und 28.11.2024 für die POLIS-Jahreskonferenz vor, eine der führenden Veranstaltungen Europas zur nachhaltigen Mobilität – in diesem Jahr mit Baden-Württemberg und der Stadt Karlsruhe als Gastgeber.

Weitere Informationen 

 

 

 

 

Impressum

Regierungspräsidium Freiburg
Abteilung 4 - Mobilität, Verkehr, Straßen
Referat 45 - Regionales Mobilitätsmanagement
Bissierstraße 7, 79114 Freiburg
0761 208-0
abteilung4@rpf.bwl.de
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt4/ref45/