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Mit unserem neuen Newsletter informieren wir Sie vier Mal im Jahr über Themen rund um die nachhaltige Mobilität. Wir bieten Ihnen Informationen zu verschiedenen Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten und berichten Wissenswertes aus unserem Arbeitsbereich.
Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung. Die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf unserer Internetseite.
Möglichkeit zur Kombination von Fördermitteln für grenzüberschreitende Verkehrsvorhaben
Die EU unterstützt grenzüberschreitende Vorhaben finanziell durch das sogenannte INTERREG-Programm. Dabei beläuft sich der Fördersatz für die Priorität B - Mobilität auf 50% der förderfähigen Ausgaben. Antragsberechtigte baden-württembergische Projektpartner können zusätzlich dazu einen Zuschuss des Landes gemäß Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) erhalten und somit ihren Eigenanteil weiter reduzieren. Voraussetzung ist die Einhaltung der jeweils geltenden Förderbedingungen.
Tagung der deutsch-schweizerisch gemischte Kommission am 25./26. Oktober 2023
Die deutsch-schweizerische gemischte Kommission für den Bereich Mobilität und Straßenverkehr, deren Mitglieder Vertreter:innen des Bundes aus Deutschland und der Schweiz, inkl. Autobahn GmbH und Zoll, sowie der Grenz-Kantone und des Landes Baden-Württemberg sind, traf sich vom 25. bis 26. Oktober 2023 im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Berlin.
Gemeinsam verfolgen die deutschen und schweizerischen Verwaltungen das Ziel einer leistungsfähigen Verkehrsinfrastruktur für die stark grenzüberschreitend geprägte Mobilität am Hochrhein. Im Fokus des jährlich stattfindenden Termins stand dieses Mal neben dem Austausch zu konkreten Projekten der Grenzregion unter anderem die Weiterführung der Ergebnisse der Verkehrsstudie Hochrhein-Bodensee des Regierungspräsidiums Freiburg. (Bildquelle: BMDV)
Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur bis 2028 verlängert
Das BMDV hat das Sonderprogramm „Stadt und Land“ zur Förderung von Radverkehrsinfrastruktur bis 2028 verlängert. Das „Stadt und Land“-Programm wird in Baden-Württemberg mit dem LGVFG-Rad und Fußverkehr kombiniert und über denselben Förderantrag beantragt. Dadurch ergibt sich eine Förderhöhe von maximal 90% der zuwendungsfähigen Investitionskosten zuzüglich einer Planungskostenpauschale von maximal 20% der zuwendungsfähigen Investitionskosten.
Im Regierungsbezirk Freiburg wurden schon über 100 Maßnahmen mit einem „Stadt und Land“-Förderanteil von über 30 Mio. € in das Programm aufgenommen. Ein gelungenes Beispiel für eine „Stadt und Land“-geförderte Maßnahme ist der im September 2023 feierlich eröffnete Radweg zwischen Eschbronn und Sulgen im Landkreis Rottweil. Mit einer Länge von 6 km und einer Gesamtförderung von rund 3,4 Mio. €, davon rund 1,4 Mio. € „Stadt und Land“-Mittel, gehört das Projekt zu den größten im Regierungsbezirk Freiburg und stärkt die nachhaltige Mobilität im ländlichen Raum.
Kooperationsmodelle Radverkehr
Für Radwege an Bundes- und Landesstraßen schließt das RP seit einiger Zeit Kooperationsvereinbarungen mit Kommunen ab. Inhalt dieser Vereinbarungen ist, dass Kommunen die Planung sowie den Bau eines Radwegs übernehmen, während das Land die Bau- und Grunderwerbskosten trägt. Zudem erhalten die Kommunen eine Verwaltungskostenpauschale von 8 % als Ausgleich für die Planungskosten. Sofern die erforderlichen Voraussetzungen für ein Kooperationsmodell erfüllt sind, übernimmt das Land bei künftigen Vereinbarungen, anstelle der Verwaltungskostenpauschale, die kompletten Planungs- und Verwaltungskosten.
Aktuell stehen 14 neue Vereinbarungen für Radwege an Bundes- und Landesstraßen kurz vor der Unterzeichnung (11 Radwegeprojekte und 3 Querungshilfen). Die Gesamtlänge der Radwegevorhaben beläuft sich auf 30 km.
Beispielhaft stehen zwei Vereinbarungen mit der Stadt Achern:
- Auf 3,7 km Länge wird entlang der L 87a, zwischen der B 3 und Achern-Hesselbach, ein paralleler Geh- und Radweg angelegt sowie ein bestehender Wirtschaftsweg zum Radwirtschaftsweg ausgebaut. Dies schließt die Lücke im Radnetz zwischen Achern und Unzhurst.
- Ein weiterer Lückenschluss entsteht über 1,75 km an der L 87 zwischen Fautenbach und Achern-Eselsgasse inklusive einer Radwegbrücke über die L 88. Hierdurch entsteht eine durchgängige Verbindung zum Achertal-Radweg.
Förderprogramm für kommunale Verkehrsinfrastruktur (LGVFG): Wie hoch ist eigentlich die Förderung im Rad- und Fußverkehr?
Die Grundlage für die Ermittlung der Fördersumme bilden die förderfähigen Investitionskosten. Die zuwendungsfähigen Investitionskosten setzen sich zusammen aus den Grunderwerbs- und den Baukosten. Einzelne Kosten sind nicht zuwendungsfähig, z. B. die Aufwendungen für Kampfmittelbeseitigung.
Bei bestimmten Vorhaben werden für die förderfähigen Investitionskosten Pauschalsätze festgesetzt. Dazu gehören z. B. Fahrradabstellanlagen und Fußgängerüberwege.
Allgemein beträgt der Zuschuss 50 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten. Projekte, die einen besonders positiven Beitrag zum Klimaschutz leisten, werden mit 75 % der förderfähigen Investitionskosten unterstützt . Zu solchen Vorhaben gehören generell u. a.:
- Querungshilfen und Fußgängerüberwege,
- Fahrradabstellanlagen
- Gehwege mit besonderer Netzbedeutung mit mind. 2,50 m Breite.
Auch Vorhaben, die in einem Klimamobilitätsplan enthalten sind oder für die ein Einzelnachweis geführt wird, erhalten den erhöhten Fördersatz.
Zur Zuwendung zu den Investitionskosten kommt noch eine Planungspauschale. Die Planungspauschale beträgt 10 % der zuwendungsfähigen Investitionskosten.
Kommen Sie bei Fragen zu möglichen Förderprojekten gerne frühzeitig auf uns zu, um Förderfähigkeit und -umfang gemeinsam abzuklären. Wir beraten Sie gerne!