Newsletter des Regierungspräsidiums Tübingen | 17. April 23
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Liebe Leserinnen und Leser,
ich möchte Sie auf zwei Kommunenförderungen aus dem Bereich der "Nachhaltigen Mobilität" aufmerksam machen:
Mit der Kommunenförderung "Erschließung offener Mobilitätsdaten" will das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg den flächendeckenden Ausbau der Datengrundlagen weiter vorantreiben, um verstärkt digitale Dienste aus den Bereichen ÖPNV-Fahrplan, Radnetz, Sharing-Dienste und Parkraum kostenfrei für die Öffentlichkeit anbieten zu können. Zur Erfassung der Mobilitätsdaten werden Sachaufwendungen der Kommunen mit einer Förderung von bis zu 150.000 Euro unterstützt.
Die Teilnahme am neunten "Fußverkehrs-Check" des Ministeriums für Verkehr ermöglicht Kommunen mit professioneller Unterstützung durch ein Fachbüro systematisch eine Fußverkehrsinfrastruktur zu entwickeln, die Aufenthaltsqualität im Zentrum zu steigern und damit Wirtschaftsförderung zu betreiben.
Informieren Sie sich jetzt! Bei Fragen können Sie gerne auf die Kolleginnen und Kollegen in unserem Referat 45 - Regionales Mobilitätsmanagement zugehen, denen ich schon jetzt und hier sehr herzlich für ihre Unterstützung danke!
Klaus Tappeser
Regierungspräsident
Kommunenförderung - Erschließung offener Mobilitätsdaten
Die neue Förderlinie zur Erschließung kommunaler Mobilitätsdaten richtet sich an Gemeinden, Städte sowie Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg und deren kommunale Unternehmen. Gefördert werden Sachaufwendungen, die für die Erschließung von Mobilitätsdaten – insbesondere im Bereich Sharing und Parkraum, anfallen. Hierzu zählen insbesondere Kosten zur Beschaffung von Datensätzen aber auch von Software, Hardware, Dienstleistungen von Drittanbietern sowie Entwicklungskosten zur Nutzung der gewonnenen Daten.
Bis 31. Mai 2023 können Anträge beim Regierungspräsidium Tübingen eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter:
Förderung Erschließung offener Mobilitätsdaten durch Kommunen - Regierungspräsidien Baden-Württemberg (baden-wuerttemberg.de)
Kommunenförderung: Fußverkehrs-Checks gehen 2023 in die neunte Runde
Unter dem Motto „Ideen für attraktive Stadtzentren“ ruft das Ministerium für Verkehr die Kommunen des Landes auf, sich für den diesjährigen Fußverkehrs-Check zu bewerben. Die Teilnahme ermöglicht Kommunen mit professioneller Unterstützung durch ein Fachbüro systematisch Fußverkehrsinfrastruktur zu entwickeln, die Aufenthaltsqualität im Zentrum zu steigern und damit Wirtschaftsförderung zu betreiben.
Bis 19. Mai 2023 können sich Städte und Gemeinden des Landes Baden-Württemberg bewerben.
Weitere Informationen sowie die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter: https://www.aktivmobil-bw.de/fussverkehr/fussverkehrs-checks/
IMPRESSUM
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