Referat 45 Regionales Mobilitätsmanagement

Referatsleitung
Matthias Kühnel
Leitender Baudirektor
07071 757-3624
matthias.kuehnel@rpt.bwl.de
Stellvertretung
Thomas Melzer
07071 757-3626
thomas.melzer@rpt.bwl.de
Cathrin Fenner
07071 757-3619
cathrin.fenner@rpt.bwl.de
Unsere Aufgaben
Das seit 01.01.2021 neu aufgestellte Referat 45 bündelt und koordiniert alle Informationen rund um eines der großen, zukunftsweisenden Themen unserer Zeit: Mobilität
Wie können wir Straßen, Rad- und Fußwege, ÖPNV sinnvoller miteinander verzahnen, damit jeder Verkehrsteilnehmer mit den Fortbewegungsmitteln seiner Wahl sicher, schnell und stressfrei sein Ziel erreicht? Unter dem Stichwort „Integrierte Mobilität“ unterstützen wir die Erarbeitung derartiger verkehrsträgerübergreifende Konzepte und die Verbesserung von Verkehrsschnittstellen.
Passend ist hier auch die zentrale "Ansprechpartnerin Radverkehr" des Regierungspräsidiums Tübingen angesiedelt. Sie stellt den Wissenstransfer bei Radwegplanungen zu den Baureferaten des Regierungspräsidiums und den dortigen Radverkehrsbeauftragten auf der einen Seite sowie zu den Kommunen auf der anderen Seite sicher. Die Radverkehrsbeauftragte nimmt zwischen den Akteuren der Radverkehrsförderung eine koordinierende Rolle ein – egal, ob es um Grundsatzfragen, um Standards oder um Einzelfälle, Sonderthemen oder Radverkehrsförderung geht.
Ein wichtiges Instrument für die Verbesserung von Verkehrsproblemen können Mobilitätspakte sein, denn sie betrachten den Verkehr im Gesamten. Die Stärke von Mobilitätspakten ist, dass Behörden, Kommunen, Mobilitätsdienstleister und auch große Unternehmen gemeinsam an Lösungen der örtlichen und/oder regionalen Verkehrsproblematik arbeiten. Wir sind hier koordinierend tätig.
Einen Aufgabenschwerpunkt im Referat 45 bildet das Verkehrsmanagement.
Hierzu gehört auch das Thema Verkehrssicherheit. In diesem Zuge geht es um alles, was mit einem ordnungsgemäßen und möglichst reibungslosen Ablauf des Straßenverkehrs zu tun hat. Es werden beispielsweise Unfall- und Gefahrenstellen auf Bundes- und Landesstraßen im Regierungsbezirk bearbeitet und zu entschärfen versucht. Die Koordination des Verkehrssicherheitsscreenings und der Sicherheitsaudits fällt auch in diesen Themenbereich. So werden Sicherheitsaudits für alle Planungsstufen, nach der Verkehrsfreigabe und auch später im Bestand, z. B. in der Vorbereitung von Planungen, sowie großer Sanierungsmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen, erstellt.
Unsere Experten für Verkehrstechnik und Verkehrslenkung kümmern sich um verkehrstechnische Anlagen und die Straßenausstattung an Bundes- und Landesstraßen. Zur Straßenausstattung zählen u.a. Schutzplanken, Markierung, Beschilderung und Wegweisung.
Wie muss ein neuer Anschluss an eine Bundes- oder Landesstraße ausgestaltet sein, um die neuen Verkehrsströme aufzunehmen? Diese und ähnliche Fragestellung prüfen wir vor allem in Planungen Dritter (bspw. von Kommunen) unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten. Denn die Gestaltung von solchen Knotenpunkten u.a. zur Steigerung der Leistungsfähigkeit ist eine Kernkompetenz unserer Verkehrsingenieure. Straßenknoten sind Einmündungen, Kreuzungen mit und ohne Lichtsignalanlage (LSA), Kreisverkehrsplätze (KVP) sowie bei autobahnähnlich ausgebauten Straßen höhenfreie Anschlüsse.
Das Team der Straßeninfrastrukturdaten schafft durch die digitale Erfassung der Straßennetz- und Straßenbestandsdaten die Grundlage für straßenbauliche Maßnahmen und Kartenwerke im Regierungsbezirk Tübingen. Außerdem werden die Straßendaten bei uns nach unterschiedlichen Anforderungen statistisch ausgewertet. Hier kooperieren wir mit der Mobilitätszentrale Baden-Württemberg.
Wir sorgen für den notwendigen Lärmschutz an Bundes- und Landesstraßen.
U.a. mit aktiven und passiven Lärmschutzeinrichtungen wird im Zuge von Lärmsanierungsmaßnahmen den verkehrlichen Emissionen entgegengewirkt. Die Immissionsbelastung entlang von Straßen wird von uns berechnet.
Wir erstellen Landschaftspflegerische Ausführungspläne zur Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zuge von Straßenbaumaßnahmen und führen ein Straßenkompensationskataster zur Erfassung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen.
Darüber hinaus kümmern wir uns um neue Antriebsformen und Techniken, wie beispielsweise Elektromobilität (E-Mobilität), Intelligente Mobilität (I-Mobilität) und autonomes Fahren – auch im Bereich der Ladeinfrastruktur und der dafür notwendigen Ausstattung von Bundes- und Landesstraßen.

Lärmschutz an Straßen
Im Rahmen der Lärmsanierung im bestehenden Straßennetz prüfen wir Förderanträge hinsichtlich passivem Lärmschutz und setzen Maßnahmen mit den anspruchsberechtigten Betroffenen um.
Förderanträge und weitere Informationen
Mobilität und Lärmschutz: Themenportal des Ministeriums für Verkehr
Auf dem Weg zu einer neuen Mobilität ist die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur ein wichtiges Instrument. Sie planen eine verkehrswichtige Straße oder einen neuen Radweg? Wenden Sie sich für die Frage der Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gerne an uns. Auch Ihre Anträge zur Förderung des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV), zu Busbahnhöfen, Park & Ride- und Bike & Ride-Anlagen, Beschleunigungsmaßnahmen und zu Betriebsleitsystemen für die Anschlusssicherung zwischen öffentlichen Verkehrsmitteln und für die Fahrgastinformation sind bei uns richtig. Konkret reichen unsere Aufgaben dabei von der Programmaufstellung über die Antragsgenehmigung bis hin zur Mittelbewilligung und zur Prüfung der Abrechnungen.
Weiterhin werden Finanzhilfen zu Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungs-gesetz (EKrG) verwaltungsmäßig abgewickelt. Das heißt, wir prüfen Vereinbarungen sowie Kostenanteile, die der Bund oder das Land bei Eisenbahnkreuzungsanlagen gesetzlich zu tragen haben.