Referat 45 Regionales Mobilitätsmanagement

Portrait Matthias Kühnel

Referatsleitung

Matthias Kühnel
Leitender Baudirektor
07071 757-3624
matthias.kuehnel@rpt.bwl.de

Unsere Aufgaben

Das seit 01.01.2021 neu aufgestellte Referat 45 – Regionales Mobilitätsmanagement bündelt und koordiniert Informationen rund um drei große Themenbereiche.
Dabei beraten und unterstützen wir Kommunen bei zukunftsweisenden Themen unserer Zeit, der nachhaltigen Mobilität.

Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität ist die Förderung kommunaler Projekte ein wichtiges Instrument. Aus diesem Grund fördern wir u. a. verkehrsträgerübergreifende Konzepte, sowie im LGVFG Rad- und Fußverkehrsprojekte, den öffentlichen Personennahverkehr und den kommunalen Straßenbau. Zudem unterstützen wir bei der Finanzierung von Lärmschutzmaßnahmen.
Themen rund um die Digitalisierung, das Mobilitätsdatenmanagement, den technischen Umwelt- und Klimaschutz sowie die Betreuung der Straßeninformationsbank finden sich bei uns wieder.

Im Einzelnen

Wie können wir Straßen, Rad- und Fußwege, ÖPNV sinnvoller miteinander verzahnen, damit jeder Verkehrsteilnehmer mit den Fortbewegungsmitteln seiner Wahl sicher, schnell und stressfrei sein Ziel erreicht? Unter dem Stichwort „Integrierte Mobilität“ unterstützen wir die Erarbeitung derartiger verkehrsträgerübergreifende Konzepte und die Verbesserung von Verkehrsschnittstellen.

Das Arbeitsgebiet im Bereich der nachhaltigen Mobilität und deren Förderung umfasst unter anderem folgende Themenbereiche:

Auf dem Weg zu einer neuen Mobilität ist die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur ein wichtiges Instrument. 

Sie planen eine verkehrswichtige kommunale Straße, den barrierefreien Umbau Ihrer Bushaltepunkte oder neue Radinfrastruktur (Radabstellanlage)?
Wir unterstützen Sie bei Fragen zur Förderung nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG):

  • Dabei sind für Ansprechpartner für die Beratung und Förderung des kommunalen Straßenbaus (LGVFG-KStB),
    des öffentlichen Personennahverkehrs (LGVFG-ÖPNV) sowie des Rad- und Fußverkehrs (LGVFG-RuF)
    Konkret reichen unsere Aufgaben dabei von der Programmaufstellung über die Antragsgenehmigung bis hin zur Mittelbewilligung und zur Prüfung der Abrechnungen.
  • Weiterhin werden Finanzhilfen zu Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) verwaltungsmäßig abgewickelt. Wir prüfen Vereinbarungen sowie Kostenanteile, die der Bund oder das Land bei Eisenbahnkreuzungsanlagen gesetzlich zu tragen haben.

Wir sind zuständig für Maßnahmen der Lärmsanierung an Straßen, für die Dokumentation des Straßenbestandes sowie für die Ausführungsplanung von landschaftspflegerischen Maßnahmen an Straßen und das Kompensationsflächenkataster:

  • Wir sorgen für den notwendigen Lärmschutz an bestehenden Bundes- und Landesstraßen (Lärmsanierung). Aktive und passive Lärmschutzeinrichtungen wirken den verkehrlichen Emissionen entgegen. Im Zuge von Lärmsanierungsmaßnahmen berechnen wir die Immissionsbelastung entlang von Straßen und fördern z. B. Lärmschutzfenster.
  • Wir koordinieren landschaftspflegerische Ausführungspläne (LAP) zur Umsetzung von Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Zuge von Straßenbaumaßnahmen der Baureferate. Dabei führen wir ein Straßenkompensationskataster zur Erfassung von naturschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen.
  • Das Team der Straßendaten schafft durch die digitale Erfassung der Straßennetz- und Straßenbestandsdaten (Straßeninformationsbank SIB) die Grundlage für straßenbauliche Maßnahmen und Kartenwerke im Regierungsbezirk Tübingen. Außerdem werden die Straßendaten bei uns nach unterschiedlichen Anforderungen statistisch ausgewertet.

Lärmschutz an Straßen

Im Rahmen der Lärmsanierung im bestehenden Straßennetz prüfen wir Förderanträge hinsichtlich passivem Lärmschutz und setzen Maßnahmen mit den anspruchsberechtigten Betroffenen um.

Förderanträge und weitere Informationen

Mobilität und Lärmschutz: Themenportal des Ministeriums für Verkehr

Informationen, Unterlagen und Links