Prüfingenieure für Bautechnik

Hier finden Sie ein Verzeichnis der prüfenden Personen, die in Baden-Württemberg anerkannt sind.

Die zuständie Baurechtsbehörde kann die bautechnische Prüfung ganz oder teilweise einem Prüfamt oder einer prüfenden Person übertragen.

Als prüfende Person darf nur tätig werden, wer durch die obersten Baurechtsbehörde anerkannt oder gemäß § 14 Bauprüfverordnung hierzu befugt ist. Die Aufgaben umfassen die Prüfung von bautechnischen Nachweisen sowie die Überwachung der Bauausführung (§ 17 LBOVVO) in konstruktiver Hinsicht auf Grund der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Prüfende Personen werden auf Antrag für folgende Fachrichtungen anerkannt:

1. Metallbau,
2. Massivbau,
3. Holzbau.

Die Anerkennung (PDF, 663 KB) kann für eine oder mehrere Fachrichtungen erteilt werden. Das Anerkennungsverfahren ist in der Bauprüfverordnung geregelt. Prüfende Personen unterliegen in fachlicher Hinsicht den Weisungen der obersten Baurechtsbehörde.

Die prüfenden Stellen haben Verzeichnisse über die von ihnen durchgeführten bautechnischen Prüfungen zu führen. Die Landesstelle für Bautechnik trifft Feststellungen über die fachliche Richtigkeit bautechnischer Prüfungen der prüfenden Stellen, wertet die Prüfverzeichnisse nach fachlichen und statistischen Gesichtspunkten aus und berichtet der obersten Baurechtsbehörde über das Ergebnis. Bei Zweifeln an der Richtigkeit von statischen Nachweisen oder Kritik an Entscheidungen von Prüfingenieuren kann die Landesstelle beratend tätig werden.

Weitere Informationen über Prüfingenieure in Deutschland finden Sie bei der Landesvereinigung Baden-Württemberg (VPI-BW) und bei der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e.V. (BVPI)