mehrere Polizisten mit Schutzhelmen

Körperschutzausrüstungen

Die Körperschutzausstattung soll den Träger vor Verletzungen durch mechanische (Schlag, Stich, Stoß sowie Durchschuss) oder chemische Einwirkungen schützen. Eine Schutzweste soll den Träger vor Geschosseinwirkung (ballistischer Schutz), sonstigen mechanischen Einwirkungen und ggf. gegen Angriffe mit Messern (Stichschutz) schützen.

Sie soll nicht nur das Durchdringen des Geschosses verhindern, sondern auch schwere Verletzungen vermeiden, die durch den Impuls des gestoppten Geschosses auf den Körper entstehen können.
            
Der Schutzschild dient der Polizei bei ihren Einsätzen gegen Störer zur Abwehr von Schlägen und Würfen. Er kann auch zum Aufhalten und Abdrängen der Störer benutzt werden. Durchschusshemmende Schilde sollen vor Geschosseinwirkungen schützen und sind in Größe und Form so gestaltet, dass sie dem Körper des Beamten vollen Schutz bieten.
            
Der durchschusshemmende Helm soll in Verbindung mit der Schutzweste getragen werden und muss deshalb auf diese abgestimmt sein. Er soll den Träger hauptsächlich vor Geschosseinwirkungen schützen.