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Gebühren, Entgelte und AGB des EBBW

Das sollten Sie wissen:

Verstöße gegen das Eichgesetz, das Einheitengesetz, Medizinprodukterecht und die entsprechenden Rechtsverordnungen können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. Sind sie nur geringfügig, wird eine gebührenpflichtige Verwarnung erteilt. In schwereren Fällen verhängt das Mess- und Eichwesen Baden-Württemberg ein Bußgeld. In einigen Fällen kann auch Strafanzeige wegen Betrugs gestellt werden.