Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie - Neue Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid geplant

Mit der Quelle „Quelle: Messwerte LUBW; Grafik Regierungspräsidium Tübingen, Referat 54.1; Stickstoffdioxid (NO2) / Jahresmittelwerte an den verschiedenen Messstationen im Regierungsbezirk Tübingen – Grenzwert 40 µg/m³

Bereits im Herbst 2021 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) ihre Luftgüteleitlinien aktualisiert, da auch deutlich unterhalb der aktuell geltenden Grenzwerte Gesundheitsschäden durch Schadstoffe in der Luft auftreten. Seither hat sich die Europäische Kommission intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Im Februar 2024 haben sich das Europäischen Parlament und der Rat der EU-Staaten auf schärfere Grenzwerte geeinigt. Hierbei handelt es sich um eine vorläufige Einigung, welche den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat und dem Umweltausschuss des Parlaments zur Billigung vorgelegt wurde. Der Richtlinientext muss nun durch die Rechts- und Sprachsachverständigen des Europäischen Parlaments und des Rats angenommen werden, bevor er im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und in Kraft treten kann. Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren nach Ihrem Inkrafttreten in nationales Recht überführt werden.

Die folgende Tabelle zeigt ausgewählte Luftschadstoffe mit den entsprechenden Grenzwerten:

 WHO-EmpfehlungEU-KommissionAktuell gültige EU-Grenzwerte
NO2-Jahresmittelwert in [µg/m3]102040
PM10-Jahresmittelwert in [µg/m3]152040
PM10-Tagesmittelwerte in [µg/m3]454550
Zulässige Überschreitungstage des PM10-Tagesmittelwerts3-41835
PM2,5 - Jahresmittelwert in [µg/m3]51025

Zur Einhaltung der von der EU-Kommission vorgeschlagenen, verschärften Grenzwerte, die ab 2030 gelten sollen, sind weitreichende Maßnahmen erforderlich, sofern diese nicht schon aufgrund des Klimaschutzes umgesetzt werden. Von den zu ergreifenden Maßnahmen wird voraussichtlich nicht nur der Verkehr, sondern auch andere Verursacher, wie beispielsweise Feststoff-Feuerungen und Industrieanlagen, betroffen sein.