Textilbewehrter Beton

Für Betonbauteile mit textiler Bewehrung (dies können beispielsweise Gitter oder Stäbe aus Glas- oder Carbonfasern sein) gibt es bisher keine Technischen Baubestimmungen, Richtlinien oder allgemein anerkannte Regeln der Technik. Zurzeit wird daran gearbeitet, Forschungsergebnisse und die Erfahrungen, die sich aus den Praxisanwendungen (z. B. Fassadenplatten, Sandwichelemente, Deckenplatten, Brückenbauteile) der letzten Jahre ergeben haben, in technische Regeln umzusetzen und eine Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) für "Betonbauteile mit nichtmetallischer Bewehrung" zu erarbeiten. Bis zur bauaufsichtlichen Einführung wird es jedoch noch einige Zeit dauern.

Auf dieser Seite finden Sie Merkblätter, die Ihnen bei der Antragstellung für eine Zustimmung im Einzelfall und/oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung für Betonbauteile mit textiler Bewehrung helfen.