Symbolbild Paragraphen

Referat 71 Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der Schulen, Angelegenheiten nach dem Landesdisziplinargesetz

Unsere Aufgaben

Wir sind für die Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten der öffentlichen Grund-, Haupt-, Werkreal-, Gemeinschafts-und Realschulen, der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie der allgemein bildenden Gymnasien und beruflichen Schulen und der Privatschulen im Regierungsbezirk Tübingen zuständig.

​Im Einzelnen

Wir bearbeiten unter anderem folgende Angelegenheiten:

  • Beratung in schulrechtlichen Fragen wie z. B. Schulbesuchspflicht, Versetzung von Schülerinnen und Schülern, Notenbildung einschließlich Schulprüfungen, schulische Gremien, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen sowie Schul- und Prüfungsordnungen
  • Bearbeiten von Beschwerden bzw. Widersprüchen gegen Verwaltungsakte von Schulen (z. B. Nichtversetzung bzw. Nichtbestehen von Prüfungen, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen)
  • Genehmigung von Privatschulen und deren Beratung in schulrechtlichen Angelegenheiten
  • Disziplinarangelegenheiten der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen
  • Personalangelegenheiten des pädagogischen Personals der Schulämter
  • Schulhausbau und Schulorganisation (insbesondere Raumprogramm und Planungszustimmung)
  • Haushaltsangelegenheiten des Schulbereichs, Kostenwesen (Reisekosten, Trennungsgeld, Umzugskostenvergütung für Lehrkräfte), Zuschüsse (z. B. an Privatschulen oder an Träger von Betreuungsangeboten)
  • Grundsätzlich koordinierende Angelegenheiten des Schul- und Privatschulrechts
  • Arbeits- und Gesundheitsschutz an Schulen / Zusammenarbeit mit dem Träger der gesetzlichen Schülerunfallversicherung
  • Genehmigung von Erhebungen, insbesondere Umfragen und wissenschaftlichen Untersuchungen an Schulen
  • Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen