Schüler hatlen Daumen hoch

Umsatzsteuerbefreiung Schule

Umsatzsteuerbefreiung für unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen

Zur Vorlage beim Finanzamt kann beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium – Referat 71 – eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragt werden, wenn

Leistungen privater Schulen und anderer allgemeinbildender oder berufsbildender Einrichtungen, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen, befreit werden sollen (§ 4 Nr. 21 a) bb) UStG).

Somit sind wir zuständig für Schulen bzw. Einrichtungen, die geeignete Kurse anbieten, um auf eine schulische, universitäre oder berufliche Prüfung – auch Aufnahmeprüfung – vorzubereiten bzw. die der beruflichen Aus-/Fort- oder Weiterbildung dienen.

Dies können z. B. sein:

  • Nachhilfeeinrichtungen
  • Ballettschulen für Kinder und Jugendliche, die z. B. auf die Aufnahmeprüfung der John-Cranko-Schule, bzw. auf einen tänzerischen Beruf, vorbereiten
  • Einrichtungen, die für Lehrkräfte oder sozialpädagogische Fachkräfte Kurse zur beruflichen Aus-/Fort- oder Weiterbildung anbieten
  • Sprachinstitute

 

Ihren Antrag richten Sie bitte an das Referat 71 des Regierungspräsidiums, in dessen Regierungsbezirk sich der Firmensitz der Bildungseinrichtung befindet.

Für die Ausstellung der Bescheinigung ist nach der Gebührenverordnung Kultusministerium eine Verwaltungsgebühr von derzeit bis max. 250 Euro festzusetzen. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages ist – je nach Verfahrensstand – eine anteilige Verwaltungsgebühr zu erheben.

Die Entscheidung über die tatsächliche Befreiung trifft das zuständige Finanzamt.

Für die Erteilung von Bescheinigungen für Musikschulen und Privatmusikerzieher sind die unteren Verwaltungsbehörden (Landratsämter, Stadtkreise, Große Kreisstädte und Verwaltungsgemeinschaften nach § 17 Landesverwaltungsgesetz) gemäß § 4 Absatz 2 Nr. 3 ZVO zuständig.

 

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 71
Landkreise Main-Tauber-Kreis, Hohenlohekreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwäbisch Hall und Stadtkreis Stuttgart
Sabine Zeidler

0711 904-17153
(Mo./Di.ganztägig sowie Mi. vormittags)
sabine.zeidler@rps.bwl.de

Julia Hahn
Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Heilbronn, Heidenheim und Ludwigsburg

0711 904-17146
julia.hahn@rps.bwl.de

Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 71
Manuela Haut
0721 926-4656
manuela.haut@rpk.bwl.de

Regierungspräsidium Freiburg

Referat 71
Cornelia Wagner
0761 208-6082
cornelia.wagner@rpf.bwl.de
Montag und Donnerstag ganztags
Mittwoch vormittags

Regierungspräsidium Tübingen

Referat 71
Thomas Mair
(außer Nachhilfe und Sprachschulen)
07071 757-177336
thomas.mair@rpt.bwl.de
Mo. - Fr. vormittags
Mi. ganztags

Claudia Aberle
(Nachhilfe und Sprachschulen)
07071 757-2054
claudia.aberle@rpt.bwl.de