Dienstliche Beurteilung

Dienstliche Beurteilungen werden

  • während ihrer Probezeit (Probezeitbeurteilung), 
  • aus besonderem Anlass (Anlassbeurteilung),
  • nach Ablauf der Probezeit in regelmäßigen Zeitabständen (Dienstbericht) erstellt.

Lehrkräfte werden dabei von ihrer Schulleitung nach Eignung, Leistung und Befähigung beurteilt. Dabei handelt es sich um keinen Verwaltungsakt, trotzdem kann entweder zunächst ein Änderungsantrag gestellt oder gegebenfalls Widerspruch eingelegt werden.

 

Dokumente und Links

Verwaltungsvorschrift zur dienstlichen Beurteilung der Lehrkräfte