Zwei Hände halten eine Papier-Menschenkette

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger

Allgemeines Ausländerrecht

Menschen aus anderen Staaten, die nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten möchten, haben einige Bestimmungen zu beachten. Ausländer benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel in Form eines Visums, einer Aufenthaltserlaubnis, einer Blauen Karte EU, einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG.

Weitere Informationen beim Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg

 

Zuständigkeiten der Regierungspräsidien

Höhere Ausländerbehörde

Als höhere Ausländerbehörde haben die Regierungspräsidien die Fachaufsicht über die unteren Ausländerbehörden im Land. Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören die Entscheidung über Widersprüche gegen ausländerrechtliche Verfügungen der unteren Ausländerbehörden (insbesondere wegen Versagung oder Rücknahme eines Aufenthaltstitels oder Ausweisung aus dem Bundesgebiet), die fachliche und rechtliche Beratung sowie in bestimmten Fällen die Zustimmung zur Erteilung eines Aufenthaltstitels (vor allem beim Familiennachzug zur Vermeidung einer besonderen oder außergewöhnlichen Härte, bei bestimmten Berufsgruppen oder in Fällen von besonderem öffentlichen Interesse).

Die höheren Ausländerbehörden sind zudem für die erstinstanzliche Entscheidung über die Ausweisung ausländischer Straftäter, die sich auf richterliche Anordnung in Strafhaft oder länger als eine Woche in Untersuchungshaft befinden, zuständig.

Höhere Staatsangehörigkeitsbehörde

Als höhere Staatsangehörigkeitsbehörde üben die Regierungspräsidien die Fachaufsicht über die unteren Staatsangehörigkeitsbehörden aus. Als Widerspruchsbehörde in Einbürgerungs- und sonstigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren entscheiden die Regierungspräsidien über die Rechtsbehelfe gegen ablehnende Entscheidungen der unteren Staatsangehörigkeitsbehörden. Zu den wesentlichen Aufgaben gehört zudem die Bearbeitung der Fälle, in denen die Einbürgerung (z. B. unter Hinnahme der Mehrstaatigkeit) der Zustimmung der Regierungspräsidien bedarf.

Höhere Aufnahme- und Eingliederungsbehörde

Als höhere Aufnahme- und Eingliederungsbehörden üben die Regierungspräsidien die Fachaufsicht über die unteren Aufnahme- und Eingliederungsbehörden aus. Zu den Aufgaben der Regierungspräsidien gehören auch die rechtliche Beratung, die Sicherstellung der Unterbringung und Versorgung von ausländischen Flüchtlingen und Spätaussiedlern in den staatlichen Gemeinschaftsunterkünften und Übergangswohnheimen in Zusammenarbeit mit den nachgeordneten Behörden sowie die Steuerung und Überwachung der aus der Landesstiftung finanzierten Integrationsprojekte und Sprachkurse für Spätaussiedler und Ausländer.