Schüler beim Start für den Staffellauf

Förderung Sportstättenbau von Schulen in freier Trägerschaft

Was wird gefördert?

Staatlich genehmige gemeinnützige Privatschulen erhalten Zuwendungen für den Bau und die Einrichtung von Turn- und Sporthallen und für den Bau von Sportfreianlagen (Sportplätze und Leichtathletikanlagen)

 

Zielsetzung:

Die Sportstättenbauförderung soll in erster Linie die Durchführung des lehrplanmäßigen Sportunterrichts sicherstellen. Im Übrigen sollen die Sportstätten sonstigen Benutzergruppen zur vielseitigen sportlichen Betätigung zur Verfügung stehen.

Bewilligungsbehörde ist das örtlich zuständige Regierungspräsidium. Für die Antragstellung ist keine Frist festgelegt.

 

Wer kann einen Antrag stellen?

Staatlich genehmigte gemeinnützige Privatschulen.

Kontakt

Regierungspräsidium Stuttgart

Referat 14
Nadine Blassauer
0711 904-11424
nadine.blassauer@rps.bwl.de


Regierungspräsidium Karlsruhe

Referat 14
Yvonne Ratzel
0721 926-5169
yvonne.ratzel@rpk.bwl.de


Regierungspräsidium Freiburg

Referat 14
Raphael Eith
0761 208-1052
raphael.eith@rpf.bwl.de


Regierungspräsidium Tübingen

Referat 14
Martina Weidner
07071 757-3712
martina.weidner@rpt.bwl.de