Berufe in der Hauswirtschaft

Mann und Frau halten Daumen nach oben
Frau steht am Flipchart
Symbolbild Anerkennung ausländischer Zeugnisse

Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation

Berufsabschlüsse für die Aus- und Fortbildungsberufe in der Hauswirtschaft könne nach dem Anerkennungsgesetz des Bundes geprüft und bescheinigt werden:

Einen ersten Überblick gibt das Informationsportal der Bundesregierung „Anerkennung in Deutschland“ (www.anerkennung-in-deutschland.de ) und der darin enthaltene „Anerkennungsfinder“ (www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/fachkraefte.php )

Ihre Ansprechpartnerin am Regierungspräsidium Tübingen für die Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation für die Berufe in der Hauswirtschaft ist: Mareike Schubert, Mail: mareike.schubert@rpt.bwl.de, Tel: 07071-757-3314

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Symbolbild Fachfremdenprüfung

Berufsabschluss ohne Ausbildung

Sie können auch zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn Sie ausreichend Berufserfahrung gesammelt haben und einen Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung stellen.

Am besten sind Sie auf die Abschlussprüfung vorbereitet, wenn Sie einen der zahlreichen Lehrgänge in Baden-Württemberg besuchen:

Vorbereitungskurse für die Abschlussprüfung nach § 45  Abs. 2 BBIG (pdf, 652 KB)

Symbolbild Einstiegsqualifizierung

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