Chemikalienrecht
Die Regierungspräsidien sind zuständig für grundsätzliche Fragen des Chemikalienrechts und der dazu ergangenen Rechtsverordnungen, wie etwa der Gefahrstoffverordnung.
Darüber hinaus sind viele Zuständigkeiten des Chemikalienrechts, insbesondere in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Chemikalien, beim Referat 114 „Chemikaliensicherheit“ des Regierungspräsidiums Tübingen gebündelt. Hierunter fallen zum Beispiel die REACH-Verordnung, die CLP-Verordnung, die Biozid-Verordnung und die Chemikalien-Verbotsverordnung. Näheres hierzu siehe Referat 114.
Für Antragsteller zur Betriebszertifizierung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Betriebe, die ortsfeste Kälte-, Klimaanlagen und Wärmepumpen, einschließlich deren Kreisläufe, sowie Brandschutzsysteme und Feuerlöscher mit fluorierten Treibhausgasen installieren, warten oder instand halten, benötigen seit 4. Juli 2009 eine Zertifizierung gemäß § 6 ChemKlimaschutzV. Die Zertifizierungspflicht wurde ab dem 8. Dezember 2015 zusätzlich auch auf die Tätigkeiten „Stilllegen“ und „Reparieren“ ausgeweitet.
Eine Betriebszertifizierung wird erteilt, wenn der Betrieb sachkundiges Personal beschäftigt. Diese Sachkunde wird per „Sachkundenachweis“ gemäß § 5 Abs. 1 ChemKlimaschutzV bei den zuständigen Stellen nachgewiesen.
Die erforderlichen Antragsformulare finden Sie im Internetangebot der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg
Die Bearbeitungszeit für die Anträge beträgt bis zu 3 Monate nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 2 ChemKlimaschutzV).
Die Erteilung einer Bescheinigung ist gebührenpflichtig und es ist ein Gebührenrahmen von 100 – 2000 Euro vorgegeben (nach § 1 Abs. 1 GebVO UM i. V. m. Nrn. 5.5.1 und 5.5.2 des GebVerz UM).
Kontakt
Regierungspräsidium Stuttgart
Chemikalienrecht
Renate Böhme
0711 904-15467
renate.boehme@rps.bwl.de
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Teresa Marbach
0711 904-15952
ChemKlimaschutzV@rps.bwl.de
Regierungspräsidium Karlsruhe
Chemikalienrecht
Dr. Norbert Hock
06221 1375-201
norbert.hock@rpk.bwl.de
Chemikalien-Klimaschutzverordnung
Stefanie Breitenberger
0721 926-7467
stefanie.breitenberger@rpk.bwl.de
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 54.1
Lea El Baied
0761 208-2075
Referat54.1@rpf.bwl.de
Regierungspräsidium Tübingen
Zertifizierte Betriebe in Baden-Württemberg nach § 6 Abs. 1 Chemikalien Klimaschutzverordnung
In der aufgeführten Listen sind die zertifizierten Betriebe in Baden-Württemberg aufgeführt, die einer Veröffentlichung ihrer Daten zugestimmt haben. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Betriebszertifizierungen sind die entsprechenden 54er Referate in den zuständigen Regierungspräsidien.
Zertifizierte Betriebe gemäß § 6 ChemKlimaschutzV im Regierungsbezirk Stuttgart pdf, 281 KB)
Zertifizierte Betriebe gemäß § 6 ChemKlimaschutzV im Regierungsbezirk Tübingen (pdf, 61 KB)