Frau sitzt a schreibtisch und prüft Unterlagen

Öffentliches Preisrecht

Aufgaben der Preisprüfung – die wichtigsten Fakten!

  • Die Regierungspräsidien führen als neutrale Stellen die Preisaufsicht zwischen Auftraggeber und -nehmer durch.
  • Zur Preisstandswahrung prüfen wir öffentlicher Aufträge, vorwiegend in Bereichen, in denen kein echter Wettbewerbsmarkt existiert. Geprüft wird, ob der richtige Preistyp vereinbart ist und ob die Preise gem. VO PR Nr. 30/53 und den Leitsätzen für die Preisermittlung aufgrund von Selbstkosten (LSP) angemessen sind.
  • Geprüft werden in der Regel Aufträge, die durch freihändige Vergabe erteilt wurden und bei denen ein Preiswettbewerb bei der Ausschreibung fehlt.
  • Die Prüfung der öffentlichen Aufträge erfolgt hoheitlich.
  • Durch Verordnung vom 16.06.1999 ist die Prüfung der Preise für Bauleistungen entfallen.
  • Zusätzlich Kostenprüfungen von Zuwendungen, welche auf der Grundlage der NKBF 98 bzw. NKBF 2017 und der LSP abgerechnet werden.

    Kontakt

    Regierungspräsidium Stuttgart

    Referat 22
    Thomas Wendling
    0711 904-12210
    thomas.wendling@rps.bwl.de

    Regierungspräsidium Karlsruhe

    Referat 22
    Norbert Raufer
    0721 926-7487
    norbert.raufer@rpk.bwl.de

    Regierungspräsidium Freiburg

    Referat 22
    Dominik Eichhorn
    0761 208-4663
    dominik.eichhorn@rpf.bwl.de

    Regierungspräsidium Tübingen

    Referat 22
    Karin Bachleitner
     07071 757-3216
    karin.bachleitner@rpt.bwl.de

    Unsere Leistungen...

    ...für die öffentliche Hand
    Die Preisüberwachung ist grundsätzlich ein nützliches Instrument, um die öffentliche Hand und damit den Steuerzahler vor überteuerten Beschaffungen zu schützen. Das gilt beispielsweise im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich, bei kommunalen Ver- und Entsorgungsdienstleistungen und bei allen sonstigen öffentlichen Aufträgen.

    ...für die Unternehmen
    Die Preisprüfung hilft den Unternehmen im jeweiligen Regierungsbezirk, einen angemessenen Preis für öffentlichen Aufträge zu bekommen und unterstützt die Wirtschaft auch durch Wahrnehmung einer Beratungsfunktion. Zudem erhält der Auftragnehmer durch zeitnahe Preisprüfungen eine Endabrechnung der Aufträge und muss ggf. nicht auf die Bezahlung einer ausstehenden Schlussrechnung warten.

    Preisprüfungsbericht
    Der Preisprüfungsbericht ist ein neutrales Gutachten und kein Verwaltungsakt im Sinne des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes. Die nachfolgend aufgeführten Regelwerke liegen dem Preisprüfungsbericht zugrunde:

    Verordnung Nr. 30/35 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
    Leitsätze für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten
    Besondere Regelungen bei Verteidigungsaufträgen des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)
    Einführung BMWI zum Preisrecht

    Symbolbild Büroordner

    Preisprüfungen

    Preisrecht allgemein

    • Alle öffentlichen Aufträge unterliegen dem Preisrecht gem. VO PR Nr. 30/53.
    • Auftraggeber sind Bundes- und Landesbehörden, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts.
    • Hauptaufgabe ist die Sicherstellung einer ökonomisch sinnvollen Beschaffung unter Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, des Wettbewerbs sowie der Gleichbehandlung aller Marktteilnehmer.
    • Das Preisrecht ist stark marktwirtschaftlich geprägt, die marktwirtschaftliche Preisbildung (Marktpreis) hat somit Vorrang vor einer Preisbildung auf Selbstkostenbasis.
    • Der preisrechtlich höchstzulässige Preis darf nicht überschritten werden.

     

    Prüfung von Zuwendungen und Förderungen des Bundes und der Länder

    Kostenprüfungen:

    Eine weitere Aufgabe der Preisprüfung sind die Kostenprüfungen bei Zuwendungen des Bundes (BMBF, BMWi, ...). Gewerbliche Unternehmen erhalten für Forschungs- und Entwicklungsleistungen Zuwendungen der öffentlichen Hand mit der Auflage, die angemessenen Kosten des Vorhabens sowie die zweckgebundene Mittelverwendung gegebenenfalls nachzuweisen. Die abgerechneten Kosten für die erhaltenen staatlichen Gelder werden in Amtshilfe gutachterlich u. a. nach kostenrechnerischen Kriterien geprüft. Welche Forschungsvorhaben aktuell gefördert werden, können den nachfolgenden Quellen entnommen werden:

    Elektronisches Antrags- und Angebotssystem (easy) bei Forschungsvorhaben des Bundes
    Förderdatenbank zu Förderprogrammen des Bundes, der Länder und der EU
    Wegweiser Wirtschaftsförderung Baden-Württemberg

    Audit-Zertifikate für die Forschungsförderung der Europäischen Union

    „Horizon 2020“ ist das 8. Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der EU. Mit einem Budget von mehr als 78 Mrd. Euro für die Jahre 2014 - 2020 werden Grundlagenforschung, anwendungsorientierte Forschung, aber auch Markteinführungsprojekte gefördert. Von 2007 bis 2013 lief das EU-Forschungsprogramm (FRP) mit einem Budget von mehr als 54 Mrd. Euro. Die Preisüberwachungsstellen prüfen die zweckmäßige Verwendung der EU-Fördergelder und stellen die Prüfbescheinigungen (Certificate on the Financial Statement (CFS)) aus. Das 9. Rahmenforschungsprogramm „Horizon Europe“, das 2021 anläuft, ist derzeit in Vorbereitung. Informationen zum 8. Rahmenforschungsprogramm finden Sie hier:

    Ansprechpartner/innen des BMBF für Forschungsrahmenprogramme
    EU-Rahmenprogramm Horizont 2020
    Regelungen zu Prüfbescheinigungen Horizont 2020